„Umfrage bei möglichst allen UAS-Betreibern  auf Bedarf/Erfordernis der Sichtbarmachung von UA-Flügen gegenüber anderem Luftverkehr z.B. in Kontrollzonen/Transpondernutzung“

Der UAV DACH e.V. führt im Auftrag der Drone-Task-Force in Deutschland eine Umfrage bei UAS Betreibern über

  • die Verbandswebseite,
  • die Mitgliedsunternehmen im UAV DACH e.V., 
  • möglichst alle BOS Einheiten

durch. Die Umfrage ist kostenlos und jederfrau/jedermann zugänglich.

Der Vorstand des UAV DACH e.V. bedankt sich schon vorab bei allen teilnehmenden UAS-Betreibern für diese wertvolle Rückmeldung.

 

 

Zielgruppe für die Umfrage

Als Zielgruppe spricht der UAV DACH e.V. alle UAS Betreiber an.

  • Alle UAS Betreiber, die zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Sinne der kooperativen Integration in die Allgemeine Luftfahrt für andere Luftfahrtteilnehmer sichtbar sein wollen. Dies betrifft insbesondere das kooperative Zusammenspiel mit allen fliegenden BOS Einheiten, welche auch grundsätzlich über dem Acker in der Pampa auftauchen können (z.B. in der Nähe ist ein Unfall passiert).
  • Alle kommerziellen UAS Betreiber, die in kontrollierten Lufträume (C/D/E) einfliegen wollen.
  • Alle kommerziellen UAS Betreiber, die in Kontrollzonen oberhalb 50m GND mit mehr als 1,5 km von der Flughafen/Flugplatz Umzäunung oder im automatisiertem Flugmodus / BVLOS operieren wollen.
  • Alle kommerziellen UAS Betreiber, die in Gebiete mit Flugbeschränkung oder Transponderpflicht (TMZ) einfliegen wollen.
    • z.B. Höhenaufstiege für Meteorologische Dienste
    • z.B. Inspektionen in unmittelbarer Nähe/Kreuzung zu Verkehrsachsen (Autobahn, Eisenbahn, Wasserstraße, …)
    • z.B. Vermessung im Bereich von Flugplätzen mit erhöhtem Luftverkehrsaufkommen

Für den Hobbypiloten, der auf der Wiese hinter dem Dorf mit dem UAS fliegen will, kann das Thema in Zukunft auch vor dem Hintergrund der BOS Einsätze wichtig werden, ist heute aber nicht von vordringlicher Regelungspriorität.

 

 

Veranlassung der Umfrage

Für die Ausweitung der kommerziellen UAS Flüge aus dem VLOS in das BVLOS und dem UAS-Fliegen in Kontrollzonen/kontrollierte Lufträume hat sich einerseits der Bedarf an dieser Erhebung ergeben. Andererseits setzen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vermehrt UAS bei ihren Einsätzen selbst ein. Dabei gibt es vordringlichen Absicherungsbedarf gegenüber den am Einsatz beteiligten bemannten Luftfahrzeugen.

Die unbemannten Luftfahrzeuge sollen für die Fluglotsen (ATC) und alle anderen Teilnehmer in dem jeweiligen Luftraum auch sichtbar sein und erkannt werden können. Die Luftfahrtgesetzgebung schreibt dazu die Verwendung von Sekundärradar (SSR)-Transpondern im Betriebs-Mode S bzw. Mode A/C vor, hat deren praktische Nutzung für den UAS-Betrieb aber bisher nicht ermöglicht und damit den UAS-Betrieb behindert.

Das wollen wir kurz- und langfristig ändern.

Für die Erarbeitung der entsprechenden Verfahren und Konzepte werden valide Daten über die Nutzung der Lufträume C/D/E (kontrollierter Luftraum) und G (unkontrollierter Luftraum) durch UAS-Betreiber benötigt.

Über die Beantwortung der Umfrage helfen Sie also mit, möglichst schnell eine akzeptable Lösung zu erreichen.

 

Quelle: f.u.n.k.e Buchloe

Hintergrund der Umfrage

Die bisherige Verwendung der SSR-Transponder in den Betriebsarten Mode A/C hat zu Engpässen und Behinderungen der kommerziellen Luftfahrt geführt. Deshalb wurde von der ICAO der SSR-Betriebs-Mode S gefordert. Der Einsatz von Mode-S bietet die Möglichkeit, das Radarziel nicht nur zu sehen, sondern auch seine Identität und wesentliche Flugparameter zu erkennen. Dazu müssen dem Transponder aber die entsprechenden Daten zur Verfügung stehen. Für die Identitätsmerkmale wird er dazu mit einer individuellen 24-bit-Adresse programmiert.

Der je Nation zur Verfügung stehende Adressraum für die Mode-S-SSR-Transponder ist von der ICAO vorgegeben. Für Deutschland sind das 16-bit, also insgesamt ca. 250.000 Adressen. Es gibt davon in Deutschland angeblich nur noch 200 bis-300 frei verfügbare -Adressen für Mode-S-SSR-Transponder, deren Verwendung die Flugsicherung fordert. Diese Adressen sollen an UAS-Betreiber vorwiegend temporär und nach Dringlichkeit des Bedarfs vergeben werden.

Der grundsätzliche Bedarf soll anhand einer Umfrage gesammelt werden. Danach kann definiert werden, welches Verfahren für die Adressvergabe geeignet ist und wer dieses umsetzt.

 

Herzlichen Dank für Ihre Zeit in der Umfrage, schon im Vorhinein!