Mit der Umstellung des bisher nationalen Verfahrens in der LuftVO zum Kenntnisnachweis auf die in der EU einheitlichen Verfahren der EASA muss auch das gesamte Regime der Kenntnisnachweise. der Ausbildung und den Prüfungen umgestellt werden. Dazu sind einige erste Informationen verfügbar, das große Bild dazu ist in Deutschland noch immer unbekannt.
Der UAV DACH e.V. ist mit der UAVDACH-Services UG mit einer eigenen Anerkannten Stelle (AST) an dem Prüfverfahren zum Kenntnisnachweis über die Prüfstellen der Mitgliedsunternehmen ebenso im Markt präsent.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) plant zu der Umstellung/Neuausrichtung der AST eine spezielle Informationsveranstaltung für die AST-Unternehmungen als Webex-Online-Konferenz am Mittwoch, den 7.10.2020. Als AST erwarten wir Antworten auf viele Fragen
- wie die Prüfungen für die Klassen „open“ und „specific“ umgesetzt werden
- welche Rolle das LBA und die Landesluftfahrtbehörden in dem Prozess selbst übernehmen
- welche Aufgaben auf die Anerkannten Stellen zukommen (übrigbleiben)
Aus der Tagesordnung ist ersichtlich, dass drei Informationsblöcke geplant sind:
- Block I: Allgemeine Informationen zu den europäischen Regelungen in Bezug auf unbemannte Luftfahrzeuge ab dem 31.12.2020
- Erläuterung der Betriebskategorien nach DVO (EU) 2019/947
- die drei Unterkategorien der „offenen“ Betriebskategorie
- Kompetenzanforderungen an Fernpiloten
- Block II: Anerkannte Stellen (AST) nach § 21d LuftVO
- Auswirkungen der europäischen Vorgaben auf Anerkennung
- Aufgaben anerkannter Stellen ab 31.12.2020
- Block III: Benannte Prüfstellen ab 31.12.2020
- Aufgabenbereich benannter Prüfstellen
- Voraussetzungen für eine Benennung
- Antragsverfahren
- Erteilung, Gültigkeitsdauer und Verlängerung
- Aufsicht über benannte Prüfstellen
An diesem Informationstermin werden nur eine sehr begrenzte Anzahl an Teilnehmer mit dabei sein können. Der UAV DACH e.V. und die UAVDACH-Services UG sind mit eingeladen.
Für unsere Mitglieder in der AST bietet die UAVDACH-Services UG einen eigenen Informationstermin am selben Tag an (siehe Veranstaltungen). Der UAV DACH e.V. und die UAVDACH-Services UG sind bei der Infoveranstaltung als Teilnehmer/Zuhörer mit dabei. Die Ergebnisse betreffen die eigene DE.AST.001 ganz wesentlich. Um die Informationen unverzüglich an die Mitglieder der AST weitergeben zu können, ist für den selben Tag eine interne AST-Infoveranstaltung geplant.
An der UAVDACH-Services UG Infoveranstaltung können nur akkreditierte Prüfstellen der DE.AST.001 teilnehmen.
Erstes AST-Standardisierungs-Seminar der UAVDACH-Services UG in Salem im Juni 2018 – noch ganz ohne COVID-19 Beschränkungen.