Das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) gibt auf ihrer Webseite www.bazl.admin.ch bekannt, dass sich die Übernahme der neuen EU Richtlinien in der Unbemannten Luftfahrt verzögern.
Übernahme der europäischen Drohnenregulierung verzögert sich Die Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung in das Schweizer Recht verzögert sich. Nachdem sowohl der Nationalrat wie der Ständerat eine Motion angenommen haben, die eine Herauslösung des traditionellen Modellfluges aus der Drohnenregulierung verlangt, muss die Schweiz entsprechende Verhandlungen mit der Europäischen Union aufnehmen. Somit gilt für Drohnen und Modellflugzeuge weiterhin das bestehende schweizerische Recht.
Hintergrundinformationen zur neuen EU Drohnenverordnung
Die Schweiz ist nicht Mitglied in der Eu, aber ein Mitglied in der EASA, der Europäischen Union Aviation Safety Agency) und kann damit die EU, und die EASA Regeln für das nationale Recht in der Schweiz übernehmen. Dazu ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz erforderlich, eine Automatismus wie in Deutschland und Österreich gibt es durch die fehlende Mitgliedschaft in der EU nicht.
Damit bleiben vorerst die nationalen Schweizer Regeln in der Unbemannten Luftfahrt gültig.
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