Seit 31.12.2020 sind in allen EU Mitgliedsstaaten die neuen Luftfahrt Verordnungen in der Unbemannten Luftfahrt anzuwenden. Ursprünglich sollte die neuen regeln bereits zum 1.7.2020 angewendet werden – aufgrund der Covid-19 Pandemie wurde dieser ursprüngliche Termin auf den Jahreswechsel 2020/2021 verschoben.

Die neuen EU Verordnungen:

  • Durchführungs Verordnung EU 2019/947 und
  • Delegierten Verordnung EU 2019/945

sind in allen Mitgliedsstaaten automatisch anzuwenden und setzen sich damit über das jeweilige nationale Luftrecht.

 

Nationale Luftfahrtgesetze und -verordnungen müssen darauf angepasst werden

Die nationalen Luftfahrtgesetze und -verordnungen gelten weiter und stehen in vielen Punkten im Widerspruch zu den EU-Regeln und müssen daher angepasst werden. Weiterhin sehen die EU-Regeln die für die nationale Luftfahrtverwaltungen weiterhin eigenständige Aufgaben vor:

  • Anpassung der nationalen Luftfahrtgesetze an die neuen einheitlichen EU-Regeln
  • Benennung von zuständigen Behörden zur Durchführung der Tätigkeiten aus dem EU-Regeln
  • Bereitstellung eines nationalen Zugangs zur EU-weiten UAS Registrierung
  • Bereitstellung einer nationalen Plattform für die Umsetzung der neuen Kenntnisnachweise A1/A3 und der UAS Fernpiloten Zeugnisses A2

 

Der UAV DACH e.V. bringt zusammen mit den Mitgliedern so wie viele andere Verbände 
die Erfahrung aus der Anwendung der Unbemannten Luftfahrt in die Gesetzgebung mit ein. 
Die Erfahrung mit der überstürzten Einführung der letzten LuftVO zeigt auf, dass dies 
auch dringend notwendig ist.
Paul Eschbach

 

In Deutschland sind die folgenden Gesetze und Verordnungen daher anzupassen:

  • Luftverkehrsgesetz LuftVG,
  • Luftverkehrs-Ordnung LuftVO,
  • Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung LuftVZO,
  • Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung,
  • Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt.

 

Vorlagen für Gesetzesänderungen sind in der Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung

Das BMVI hat dazu entsprechende Vorschläge zur Änderung der oben stehenden Gesetze und Verordnungen erarbeitet. Diese Änderungen befinden sich nun parallel in der Ressortabstimmung mit anderen Ministerien und in der Verbändebeteiligung.

Die Beteiligung der fachlich relevanten Verbände ist für den UAV DACH e.V. besonders wichtig. Gerade vor der schlechten Erfahrung der Neufassung der deutschen Luft Verkehrsordnung zum März 2017, was weitgehend ohne eine fachlich fundierte Abstimmung gelaufen ist, zeigte die Schwachpunkte einer reinen Erarbeitung ohne die Erfahrungen und Anwendungen aus der Praxis auf.