Nach dem Deutschen Bundestag hat der Bundesrat in Berlin heute in seiner 1005. Sitzung dem

„Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019
über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“

zugestimmt.

Der Deutsche Bundestag nahm an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfänglich Änderungen vor und verabschiedete das Gesetz am 6. Mai 2021.

 

Gesetzgebungsprozess bis zum Bundesrat heute

Der UAV DACH ist froh, dass der Deutsche Bundestag so stark in die beabsichtigten Regelungen für das Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrs-Ordnung eingegriffen hat. Aus unserer Sicht wurden dadurch die Einordnung des gewerblichen Betriebes von unbemannten Luftfahrzeugsystemen als störend, gefährlich und umwelt- und naturschutzfeindlich relativiert, die Zuständigkeit der Luftfahrtverwaltung kundenfreundlicher gestaltet und die zahlreichen Betriebsverbote zum großen Teil in Regeln für die Durchführung von Flugeinsätzen mit unbemannten Luftfahrzeugen umgewandelt.

 

„Die von uns vorgeschlagene öffentliche Anhörung und die von 
uns danach intensiv geführte Diskussion haben sich gelohnt“
Achim Friedl

Die notwendige Anpassung der nationalen Regelungen ist seit dem Beginn der verbindlichen Anwendung des EU-Rechtes am 31. Dezember 2020 00:00 Uhr überfällig. Das Gesetzgebungsverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden und dann endet die Zeit mit ungeklärten Zuständigkeiten und dem EU-Gesetz widersprechenden deutschen Vorschriften.

 

 

Wie geht es weiter

Bei aller Zuversicht darf aber nicht übersehen werden, dass es noch in einigen Bereichen noch nachgesteuert werden muss. Der UAV DACH setzt an dieser Stelle auf die Kompetenzen, die dem Luftfahrt-Bundesamt und den Luftfahrtbehörden der Länder mit der geänderten Luftverkehrs-Ordnung eingeräumt werden.

„Der UAV DACH steht mit seiner Expertise und Erfahrungen als 
beratender Partner jederzeit zur Verfügung“ 
Achim Friedl