Gesetz zur Regelung der Unbemannten Luftfahrt am 28.5.2021 im Bundesrat zur Beschlussfassung

Nach der erstmaligen Anwendung der neuen europäischen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt am 31.12.2020 mit der Anwendung der EU-Durchführungsverordnung 2019/945 und der EU-Delegierte Verordnung 2019/945 wird mit der Gesetzesvorlage die Regelungslücke zur den deutschen Gesetzen und Verordnungen in der Luftverkehrsverwaltung geschlossen. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages liegt das neue Gesetz:

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission
vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Drucksache: 376/21

dem Bundesrat als Länderkammer zum Beschluss als Tagesordnungspunkt 23 am 28. Mai 2021 vor. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen

  • LuftVG
  • LuftVZO
  • LuftVO
  • KostOLuftV
  • LBA-Gesetz

dem neuen europäischen Rahmen angepasst. Dabei hatte die Deutschland nicht mehr viel Gestaltungsspielräume, es galt

  • die Begrifflichkeiten zu harmonisieren (zu übernehmen)
  • die nationalen Entscheidungsspielräume auszufüllen
  • die europäisch aufgesetzten neuen Prozesse und Systeme national umzusetzen
  • die Widersprüche als den bestehenden Fassungen zu entfernen

 

Beschlußbeilage für den Bundesrat

"Mit dem Gesetz soll die uneingeschränkte Anwendbarkeit der Durchführungsverordnung 
(EU) 2019/947 der Europäischen Kommission in Deutschland gewährleistet werden. Die 
Durchführungsverordnung trifft EU-weit geltende Regelungen zur unbemannten Luftfahrt, 
die vor allem einen einheitlichen und sicheren Betrieb unbemannter Fluggeräte sicherstellen 
sollen. Hierzu werden die entsprechenden Regelungen im Luftverkehrsgesetz, in der 
Luftverkehrs-Ordnung und in weiteren Gesetzen und Verordnungen angepasst. 
Im Luftverkehrsgesetz werden Zuständigkeitsregeln neu gefasst. Zudem werden vom Luftfahrt-Bundesamt 
zu führende Register über Betreiber unbemannter Fluggeräte und zulassungspflichtige unbemannte 
Fluggeräte eingeführt. In diesem Zusammenhang werden Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener 
Daten geregelt. 
In der Luftverkehrs-Ordnung sollen durch die Durchführungsverordnung bedeutungslos gewordene 
Teile gestrichen werden. Außerdem erfolgt eine Neuregelung der behördlichen Zuständigkeiten und 
entsprechender Verfahrensregelungen. Neue Ordnungswidrigkeits- und Bußgeld-Vorschriften werden 
eingeführt und bestehende angepasst."

Drucksache 376/21

 

 

@Bundesrat.de. Das Gebäude des deutschen Bundesrats in Berlin.

Zum Gang der Beratungen

"Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 26. März 2021 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der 
Bundesregierung im so genannten Ersten Durchgang umfangreich Stellung genommen. Der Deutsche 
Bundestag nahm im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens an dem Gesetzentwurf umfängliche 
Änderungen vor und verabschiedete das Gesetz in seiner Sitzung am 6. Mai 2021."

Drucksache 376/21

 

988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020 in Berlin (Themenbild)
© Dirk Michael Deckbar

Empfehlung des Verkehrsausschusses

"Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 87d Absatz 2 des 
Grundgesetzes zuzustimmen."

Drucksache 376/21

 

 

Gesetzesvorlage im Bundesrat im Wortlaut

Bundesdrucksache_Gesetz_LuftVO_376-21

Das Dokument ist als Bundesdrucksache auf der Webseite des Bundesrates zum Tagesordnungspunkt 23 als Gesetz Nummer 376/21 veröffentlicht.