UAV DACH e.V.

In der letzten Ausgabe hatten wir die grundlegenden Inhalte der neuen EU Regelungen 2019/945 und 2019/947 visualisiert. Die deutschen Luftfahrtgesetze und Verordnungen sind weiterhin ebenso gültig und regeln in einer unerwarteten Koexistenz das regelkonforme Verhalten eines UAS Fernpiloten. Die Luftfahrtverwaltung in Deutschland hat wohl erst begonnen, sich über die notwendige Anpassung der deutschen Regeln Gedanken zu machen, seit die EU Regelungen ab 31.12.2020 anzuwenden sind.

Verdrängung – Ungültig – Verschärfung – Ersatz

Gerade gewerbliche UAS Betriebe sind von Covid-19 und den Fehlern in der deutschen Luftfahrtverwaltung betroffen. So bleiben die UA immer mehr am Boden stehen.

 

In Deutschland waren wir gewohnt, in ein gültiges Gesetz zu schauen und dann lesen wir Schwarz auf Weiß wie man sich regelkonform verhalten soll (muss). In der Unbemannten Luftfahrt obliegt es in besonderem Maße dem Teilnehmer an der Luftfahrt, die Hausaufgaben der Luftfahrtverwaltung selbst zu machen und die Widersprüche und gegenseitigen Ausschlüsse aufzulösen, als sei das ein juristisches Grundseminar. Die Gesamtsituation mit der Pandemie Covid-19 erklärt einiges, aber bei Leibe nicht alles. Das geht deutlich besser, die Leidtragenden sind die Fernpiloten und UAS Betreiber, die in den nächsten Monaten ständig in einem großen Graubereich von juristischen Auslegungen und Meinungen fliegen müssen.

Von dem Mantra der Sicherheit in der Luftfahrt ist nicht viel übrig geblieben

Ein beginnender UAS Fernpilot darf ab 16 Jahren einen neuen Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 ablegen und anschließend sein UAS in den Mitgliedstaaten der EU betreiben. Um regelkonform Fliegen zu können, sind einschlägige Gesetze, Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Nachrichten für Luftfahrer (NfL) zu studieren. Das ist ein Umfang von über 400 Seiten, teilweise nur in Englisch verfügbar. Die Straßenverkehrsordnung StVO in Deutschland hat einen Umfang von lediglich 80 Seiten.

Organisierte Sicherheit in der Luft und am Boden sieht anders aus.

Die Unbemannte Luftfahrt und deren Teilnehmer finden sich nunmehr in einem Dickicht sich zum Teil widersprechender Regelungen wieder. Dies trägt nicht zur Erhöhung der Flugsicherheit bei. EU Verordnungen verdrängen jetzt noch gültige nationale Gesetze und Verordnungen und werden dabei wiederum durch Allgemeinverfügungen einer nationalen Bundesoberbehörde teilweise außer Kraft gesetzt. Zum Teil nicht veröffentlichte „klarstellende“ Schreiben verschärfen die Unklarheit und dementsprechende Verunsicherung noch.

 

 

Andere EU Mitgliedstaaten haben die Gestaltungsspielräume fristgerecht umgesetzt

Es gibt kein Grundgesetz für zu spät und unvollständig, andere EU Mitgliedstaaten wie Österreich, Tschechien, Finnland, um nur einige zu nennen, haben die nationalen Regelungen angepasst und die notwendigen Daten veröffentlicht. Das ist vorbildlich und sollte auch der Erwartungshorizont an die deutsche Luftfahrtverwaltung sein.

Übersicht der nationalen Regelungen im Vergleich zu den neuen EU Regeln

In Deutschland wird geschätzt, dass 500.000 UAS /Drohnen im Umlauf und in der Anwendung sind. Als einem der führenden UAS Verbände bleibt uns jetzt vor allem die Aufgabe der Information der Fernpiloten und Betreiber, so dass jeder für sich aus dieser ungewohnten Übergangssituation das Richtige und das Notwendige unternimmt.

 

FLUG REVUE auch auf www.uavdach.org

Die online-Beiträge der FLUG REVUE sind jetzt auch in den Beiträgen auf www.uavdach.org zu lesen – und natürlich auch in der Volltext Recherche der Webseite. Einfacher geht’s nicht, um an die Inhalte der bemannten und unbemannten Luftfahrt zu kommen.