Der UAV DACH e.V. hat mit der DE.AST.001 die Nummer Eins der Anerkannten Stellen zur Prüfung für den Kenntnisnachweis am 12. Juli 2018 genehmigt bekommen. Die Anerkannten Stellen (AST) sind vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) als Stelle zur theoretischen Prüfung zum Kenntnisnachweis akkreditiert.

Nach 3 Jahren ist immer wieder eine Auffrischung der Prüfer und Prüfstätten erforderlich

Mit der Auffrischung nach drei Jahren wird die dezentrale Organisation der Anerkannten Stelle (AST) wieder auf den  aktuellen Wissensstand gebracht und ist damit als Grundlage für die Prüferberechtigung wieder aktuell anwendbar.

Nach jeweils  drei Jahren kommen alle Prüfer und Leiter der Prüfstellen in zentralen Standardisierungs-Seminare in ganz Deutschland zusammen, werden Aufgefrischt und dürfen dann wieder drei Jahre lang weiter prüfen.

Qualitätspyramide der Anerkannten Stelle

 

Die AST (DE.AST.001) hat eine flächendeckende Organisation in Deutschland

Uwe Nortmann referiert beim Standardisierungsseminar in Bergkirchen unter Covid-19 Bedingungen

Die UAVDACH-Services UG hat mit den Mitgliedsunternehmen des UAV DACH e.V. eine deutschlandweite Organisation zur akkreditierten Prüfung zum Kenntnisnachweis aufgebaut und über die Zentralstelle nach einheitlichen Luftfahrt-Standards umgesetzt. Zur Zeit sind aktiv:

  • 38 Unternehmen als regionale Betriebs- & Prüfungsstätten
  • über 50 akkreditierte Prüfer
  • über 100 akkreditierte überregional verteilte Prüfstätten

Mit dieser Struktur wird standardisierte, hochwertige Ausbildung und Prüfung über eine einheitliche Organisation in allen 16 Bundesländern umgesetzt.

 

Die bestehenden nationalen Regelungen für AST enden am 31.12.2020

… um 00:00 Uhr und nicht erst um 24.00 Uhr.

Die aktuellen Regeln auf Grundlage der Deutschen Luftverkehrsordnung (LuftVO von März 2017) endet mit dem Jahreswechsel und wird durch die neuen EU-weiten EASA Regeln ersetzt. Trotzdem werden die Prüfer und Prüfstellen auf Basis des bestehenden Systems weitergeschult (Auffrischung), um die Prüfungen zum Kenntnisnachweis bis auf weiteres durchführen zu können und dürfen. Bis zur nationalen Anwendung der EU Regeln und der Neufassung der LuftVO für Deutschland werden noch weitere Details aus der deutschen Luftfahrtverwaltung folgen.

Aus den Anerkannten Stellen werden jetzt Benannte Stellen werden.