In der Anwendung von UAS (Unmanned Aircraft System) ist Dynamik, die gesetzlichen Grundlagen haben sich seit der letzten GPEC 2016 an vielen Punkten verändert. Die Neufassung der LuftVO im März 2017 regelt nun die  sicherheitsrelevanten Themenstellungen für den Betrieb von UAS. Zugleich sind neue Möglichkeiten eröffnet worden. Der Einsatz von UAS ist bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) mittlerweile nicht mehr wegzudenken und entwickelt sich zum Teil schon zu einem Standard. Jede Menge an Themenstellungen und Gesprächsbedarf zu Einsatzparametern und sicherem Flugbetrieb gab es am UAV DACH e.V. Messestand bei der GPEC 2018.

Die GPEC fand dieses Jahr zum 10. Mal statt und ist die größte und wichtigste Fachmesse für alle Führungsebenen und Sachgebiete bei Polizei, Grenzschutz, Zollverwaltung, staatlichen Informations- und Sicherheitsdiensten, Bevölkerungsschutz- und Katastrophenschutzbehörden, Strafvollzug und Justiz sowie Spezialeinheiten des Militärs. Die Messe hatte 581 Aussteller aus 31 Staaten und rund 7.500 Fachbesucher aus 63 Nationen. 

Die GPEC fand bei der Messe Frankfurt a.M. statt. Der Ausstellungsstand des UAV DACH e.V. wurde von zahlreichen Vertretern der BOS besucht.

Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten und sicherer Flugbetrieb durch SORA-GER

Zivile Anwender haben die Möglichkeit UAS bis zu einer Starmasse von 5 Kilogramm innerhalb der Sichtweite und am Tage grundsätzlich genehmigungsfrei zu betreiben. Für die Erteilung von Betriebserlaubnissen und die Aufhebung von Überflugverboten wird das SORA (Specific Operational Risk Assessment) durchlaufen, um einen sicheren Flugbetrieb zu erzeugen. Behörden sind sinnvoller Weise von der Einholung von Betriebserlaubnissen, dem Kenntnisnachweis und den Überflugverboten befreit. Dies ermöglicht einen schnellen Einsatz. Gleiches gilt für Organisationen, die im Bevölkerungsschutz tätig sind. Diese Ausnahme von den Regelungen der LuftVO bedeutet aber nicht, dass die Behörden und Organisationen wild darauf los fliegen dürfen. Auch sie haben einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Die Steuerer von UAS sind daher angehalten, über theoretische Kenntnisse und praktische Flugfertigkeiten zu verfügen. Sie müssen eine ordentliche Flugvorbereitung machen und sind an die Sicherheitsregeln zum Verhalten im Luftraum (z.B. Ausweichen anderer Luftfahrzeuge) gebunden. Zur Ausgestaltung dieser Anforderungen waren die Vertreter des UAV DACH begehrte Gesprächspartner.

Bild Messestand UAV DACH

 

 

Kenntnisnachweis für BOS ist nach wie vor ein Thema

Für den kommerziellen Betrieb von UAS mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen die Steuerer seit dem 1. Oktober 2017 einen Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO besitzen. Behörden und Organisationen des Bevölkerungsschutzes sind bei Einsätzen von dieser Verpflichtung in der LuftVO entbunden. Dennoch sind theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten auch von diesen Piloten zu erwarten. In vielen Gesprächen an unserem Messestand informierten wir über die Möglichkeiten und die Abläufe rund um den Kenntnisnachweis bei der Anerkannten Stelle DE.AST.001. Der UAV DACH e.V. ist ein Verband für die unbemannte Luftfahrt und setzt sich besonders für das sichere Fliegen ein. Der UAV DACH e.V. und seine Mitglieder stehen mit umfangreicher Fachkompetenz und der Erfahrung aus 18 Jahren auch den Behörden und Sicherheitsorganisationen als „Berater“ zur Verfügung.

Bild Messestand UAV DACH