AIP SUP VFR 24/19 vom 24. Oktober 2019 – Heilbronn-Neckargarthach

In der Zeit vom 14. Oktober 2019 – 31. Dezember 2021 wird der ehemalige Landeplatz als Interimslandeplatz reaktiviert. Er befindet sich auf dem Dach des Altbaus der Klinik.

 

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Das Beschränkungsgebiet geht in das Straubinger Umland und beginnt bei GND – also an der Erdoberfläche. Damit sind alle Flüge davon betroffen, auch und speziell alle UAS / Drohnen / Multicopter.

  • Im Umfeld von Hubschrauberlandeplätzen gilt eine 1500m Beschränkungszone für UAS Flüge.
  • Im Umfeld von Hubschrauberlandeplätzen ist mit Hubschrauber Flugverkehr zu rechnen!

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

 

Kartenausschnitt aus der SUP 24/19 – nicht zu Navigationszwecken verwenden!

 

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die im AIP SUP beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

 

SUP_24_19