Die Durchführungsverordnung EU 947/2019 schreibt die EU-weite Registrierung für UAS-Betreiber in der OPEN Kategorie vor.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gilt ab dem 31. Dezember 2020. Gemäß Artikel 14 Absatz 5 sind Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (Flugmodelle und im allgemeinen Sprachgebrauch als Drohnen bezeichneten Luftfahrzeuge) verpflichtet, sich als UAS-Betreiber zu registrieren, wenn eine der folgenden Bedingungen für das unbemannte Luftfahrzeug erfüllt ist:

1. es wird in der speziellen Kategorie betrieben,

2. es wird in der offenen Kategorie betrieben und es hat eine maximale Abflugmasse von 250 Gramm oder mehr und die bei einem Aufprall auf einen Menschen übertragene kinetische Energie des unbemannten Luftfahrzeug ist größer als 80 Joule oder

3. es ist mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. einer Kamera) ausgestattet, sofern es sich nicht um Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt.

… und damit eigentlich alle UAS/Drohnen die unter dem Begriff Drohnen verstanden werden.

 

Seit 31.12.2020 00.00 Uhr sind die Systeme verfügbar geschalten und UAS Betreiber können nun ihren UAS Betrieb EU weit registrieren.

 

Deutschland

Webseite www.lba.de im Menübereich „Betrieb“ und „Unbemannte Luftfahrt

Link zum LBA

Österreich

Webseite www.dronespace.at

Link zu Austrocontrol

weitere Länder werden kommen

Wer muss sich registrieren?

Die Registrierung ist als juristische Person und als natürliche Person möglich. Es werden die üblichen Kontaktdaten und Anschriften notwendig:

  • Identifikation von juristischen Personen (Unternehmen) über einen Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug
  • Identifikation von natürlichen Personen (Menschen) über einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)

Zwei Minuten und die UAS Registrierung ist erledigt.

 

LBA erlässt eine Allgemeinverfügung zur Aussetzung der Registrierungspflicht bis 1.5.2021

Das Luftfahrt Bundesamt erlässt eine Allgemeinverfügung, damit alle UAS Piloten mehr Zeit für die Durchführung der EU-Registrierung durchführen können. Anschließend muss die Registrierungsnummer auf dem UAS angebracht werden.

LBA_Allgmeinverfuegung_Registrierung_20201228