Luftfahrerscheine nach LuftPersV gelten künftig nicht mehr als Qualifikation für den Fernpiloten Kenntnisnachweis
Nach der im Jahr 2020 geltenden LuftVO (mit Stand März 2017) ist zum Steuern von UAS/Drohnen mit einem MTOM (Maximum Take off Mass) von mehr als 2.000 g ein Kenntnisnachweis gemäß LuftVO §2 d bzw. §21e erforderlich. Ersatzweise ist ein gültiger Luftfahrerschein (von Privatpiloten, Luftsportgeräteführern (u.ä.)) ausreichend, [...]