NfL 1–1223–18 und NfL 1–1222–18 und AIR SUP VFR 05/18 vom 15. Februar 2018

In der Zeit vom 16.-18. Februar 2018 findet in München die jährliche Sicherheitskonferenz (SiKo) statt. Wie jedes Jahr wird zur Sicherheit für die Veranstaltung ein Flugbeschränkungsgebiet im Stadtgebiet von München für den relevanten Zeitraum erlassen.

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Das Beschränkungsgebiet geht in das Münchner Umland und beginnt bei GND – also an der Erdoberfläche. Damit sind alle Flüge davon betroffen, auch und speziell alle UAS / Drohnen / Multicopter.

  • Es gibt ein Flugbeschränkungsgebiet ED-R in dem alle nicht genehmigte VFR Flüge verboten sind.
  • Zusätzlich ist eine darüber hinausreichende RMZ eingerichtet, in der sich alle startenden und/oder einfliegenden Luftfahrzeuge per Funk bei der Polizei melden müssen. Steht kein Funk zur Verfügung muss der Pilot sich vor dem Flug per Telefon melden.

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

 

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die im AIP SUP beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

 

Der Sonderlandeplatz Oberschleißheim (EDNX) im Norden von München liegt innerhalb der RMZ und ist durch die SiKo auch betroffen und veröffentlicht auf seiner Webseite die AIP SUP. Link zum Flugplatz EDNX.