Münchner Sicherheitskonferenz vom 17.-19. Februar 2023

„ED-R München“ und „RMZ/TMZ München“

Anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz werden vom 17. Februar 2023 (6 Uhr) bis zum 19. Februar 2023 (18 Uhr) vorübergehend ein Gebiet mit Flugbeschränkungen und ein Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht in der bayerischen Landeshauptstadt eingerichtet. Das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München“ umfasst einen Kreis mit einem Radius von 3 NM um 48 07 59 N 011 33 53 E. Hier sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

Das Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht („RMZ/TMZ München“) erstreckt sich über einen Kreis mit Radius 9 NM um 48 07 59 N 011 33 53 E. Hier haben Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln die Frequenz 135,600 MHz, Rufzeichen „Police Info“ zu nutzen und den Code A6375 unaufgefordert abzustrahlen. Innerhalb der RMZ Oberschleißheim ist abweichend zur oberen Regelung die Frequenz 131,130 MHz zu nutzen. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind von den Regelungen nicht betroffen.

Die vollständigen Vorgaben und die exakten Abmessungen der beiden Beschränkungsgebiete können HIER eingesehen werden.