Bemannte Luftfahrt in U-space-Lufträumen

EASA legt ADS-L-Standard fest

Die europäische Luftsicherheitsagentur EASA hat den ADS-L-Standard veröffentlicht. Damit wird mit Blick auf die EU-Durchführungsverordnung 2021/666 (Anforderungen an den Flugbetrieb der bemannten Luftfahrt im U-space-Luftraum) festgelegt, wie sich bemannte Luftfahrzeuge in künftigen U-space-Lufträumen gegenüber den dort aktiven U-space Service Providern sichtbar machen können. Demnach ist für ADS-L (Automatic Dependent Surveillance – Light) die Nutzung der sogenannten SDR860-Frequenzen (Short Range Device) vorgesehen. Eine Entwicklung, die man auch in der Drone-Economy aufmerksam zur Kenntnis nehmen dürfte. Nicht zuletzt, weil die Geräte zur ASD-L-Übertragung klein und leicht sein werden.

Der neue EASA-Standard legt Methoden und Techniken für die Durchführung von ADS-L-Übertragungen über das SRD860-Frequenzband fest. Weitere Details finden sich in der einschlägigen Executive Director Decision sowie den Technical Specifications for ADS-L transmissions using SRD-860 frequency band (ADS-L 4 SRD-860).