Seit März 2017 gilt die neue LuftVO und die Regelungen dürften eigentlich bei den Drohnenpiloten bekannt sein.

In der Pressestelle erreichen uns immer wieder Fragen und auch Meldungen zum Umgang mit Drohnen / UAS im Zusammenhang mit Krankenhäuser.

 

Krankenhäuser sind in der LuftVO explizit geregelt

Krankenhäuser stellen ein Flugbeschränkungsgebiet mit einem Abstand von 100m um das Krankenhaus herum dar. In diesem Bereich ist das Fliegen mit einem UAS / Drohne nicht erlaubt.

Krankenhäuser haben vier charakteristische Merkmale, welche es zu verstehen gilt.

Krankenhäuser:

  • sind i.d.R. mit einem Landeplatz für den Rettungshelicopter ausgestattet,
  • haben Patienten, Mitarbeiter, Ärzte, Pflegepersonal als spezielle Form der „Bewohner“ und unterliegen auch hier dem Datenschutz
  • haben Patienten mit dem Ziel einer schnellen Genesung, so dass vermeidbare Störungen zu unterlassen sind,
  • haben einen Anspruch auf besonderen Schutz der Privatsphäre, da die Bewohner in besonderem Maße auf die Wahrung der Privatsphäre während der Erkrankung, Operation und Pflege einen moralischen Anspruch haben.

Alles gute und nachvollziehbare Beweggründe, die freie Flugbewegung im Umfeld eines Krankenhauses durch ein generelles Flugbeschränkunggebiet einzuschränken.

Schon fast eine Selbstverständlichkeit, da nicht zu fliegen.

Beispielbild Krankenhaus Bogenhausen im Luftbild mit Heliport neben dem Krankenhaus

 

Ein Patient eines Krankenhauses wurde zu 500 Euro verurteilt

Hierzu passt ein kürzlicher Fall, den die Westdeutsche Zeitung aus Duisburg berichtete. Ein Patient eines Krankenhauses hatte wohl Langeweile und brachte sein Lieblingsspielzeug mit und lies es im direkten Umfeld des Krankenhauses fliegen. Das Original des Beitrages auf der Westdeutschen Zeitung.

Der Rettungshelicopter Christoph 9 wurde dadurch beim Starten / Landen behindert. Der Missetäter wurde ermittelt und bekam vom Richter eine Strafe von 500 Euro, da man Ihm keine unlauteren Absichten unterstellte und arbeitslos war. Der Drohnenpilot kannte wohl die Regelungen in der LuftVO nicht ausreichend.

Christoph 9 ist der vom Bundesministerium des Innern an der Duisburger Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betriebene Rettungshubschrauber vom Typ Eurocopter EC 135 T2i und wird seit 1975 dort betrieben (vorher Bo 105).

 

 

Christoph 9 vor der Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Duisburg Von ZebraDS – Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5026804

 

Die LuftVO meint die Flugbeschränkung am Krankenhaus ernst

Die LuftVO beinhaltet mehrere Verbote der Nutzung. Einige von denen kann die zustäbdige Luftbehörde durch eine Betriebserlaubnis unter Auflagen doch genehmigen. Das Flugbeschränkungsgebiet um Krankenhäuser darf das Luftamt bzw. das Regierungspräsidium nicht erlauben. Diese explizite Regelung war dem Gesetzgeber wohl so wichtig, zum Schutz des bestimmungsbemäßen Betriebes der Krankenhäuser in Deutschland.