UAV DACH Vorsitzender Dr. N. Lohl nimmt an der von IDM Südtirol organisierten Fachtagung „Drohnen im Alpenraum 2017“ in Bozen am 9. Februar zur Drohnenanwendung bei Rettungseinsätzen, für Geoinformation und für Filmaufnahmen teil mit einem „Schlüssel-Vortrag“ zum Thema ´Drohnen, die fliegenden Helfer der Industrie 4.0´.

Aktuelle Informationen von unserem Vorstandsmitglied Achim Friedl

1. Termine:

Am 14. Februar 2017 veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. in Berlin die nächste Sitzung der DGAP-Projektgruppe Internationale Luftfahrpolitik. Diskutiert wird „Der Einsatz ziviler Drohnen im Spannungsfeld von Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen“. Impulsvorträge zum Einsatz ziviler Drohnen halten Peter Sander, Airbus Operations GmbH Hamburg und Harry Denz, Luftfahrtbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Gerold Reichle aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die neue „Drohnenverordnung“ vorstellen und Achim Friedl vom Vorstand des UAV DACH e.V. wird über Sicherheitsrisiken sprechen. Dabei wird das Sicherheitsprogramm des UAV DACH e.V. vorgestellt.

 

Am 21. Februar 2017 veranstaltet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine StartUp Night Luft- und Raumfahrtindustrie. UAV DACH e.V. wird im Rahmen eines Ausstellungstandes seine Mitglieder repräsentieren. Zu den Themen „Wissensdatenbank über Regeln unbemannten Fliegens“, „Produktion von UAS mit Hilfe von 3D-Druckern“, „Hybrid UAS“ und „Schutz vor gefährlichen Drohnen“ werden Besucher aktuelle Informationen erhalten.

 

Am 21. Februar 2017 beginnt das Kolloquium Flugführung 2017 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Vorgesehen sind 6 Veranstaltungen zu „Unbemannte Luftfahrtsysteme in der Praxis“. Der erste Vortrag am 21.2.2017 befasst sich mit Schadensmechanismen durch Foreign Object Damage (FOD) in Flugtriebwerken und wird von Moritz Wirth, Rolls-Royce gehalten. Die Termine und Inhalte der weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.kolloquium-flugfuehrung.de .

 

Am 16. Mai 2017 gibt es im Bundesministerium des Innern eine Ministerveranstaltung zum Einsatz von UAS zur Notfallhilfe und im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Fachleute werden ihre Bedürfnisse an die Politik adressieren können. Es werden drei Workshops durchgeführt und deren Ergebnisse präsentiert. Der Workshop „Technische Anforderungen und Möglichkeiten“ wird vom Vorstandsmitglied des UAV DACH e.V. Achim Friedl vorbereitet und geleitet. Interessenten, die einen Vortrag in diesem Workshop halten möchten, melden sich bitte bei achim.friedl@uavdach.org .

 

2. Sachstand zu „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“:

Der Verordnungsentwurf enthält Änderungen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostVO) und befindet sich derzeit beim Bundesrat zur Zustimmung (zustimmungspflichtige Rechtsverordnung gem. Art. 80 Absatz 2 GG). Es ist davon auszugehen, dass der Verkehrsausschuss des Bundesrates in seiner Sitzung am 22.2.2017 über die Änderung beraten wird. UAV DACH wird zum § 21b Absatz 1, Satz 1 Nummer 7 LuftVO eine redaktionelle Änderung und Konkretisierung vorschlagen. Da alle unbemannten Fluggeräte Funksignale empfangen können, nämlich die der Funkfernsteuerung, wäre nach dem derzeitigen Wortlaut der Betrieb über Wohngrundstücken total verboten. Die Norm soll jedoch den Betrieb von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse unter 250 Gramm nur verbieten, wenn Daten, die dem Schutz der Privatsphäre unterliegen, per Funk übertragen werden können.

Nach der Behandlung im Verkehrsausschuss würde dann die Zustimmung in der Plenarsitzung des Bundesrates erfolgen (ggf. im März) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dürfte danach die Änderungen erlassen.

UAV DACH wird seinen Mitgliedern einen weiteren Service im Zusammenhang mit der Neuregelung des Betriebs von unbemannten Luftfahrtgeräten bieten. Zeitnah zum Inkrafttreten der Änderung der LuftVO wird eine „Handreichung“ zur Verfügung gestellt, die Einzelheiten der Verordnung erklärt und den Umgang damit erleichtern soll. Die Rechtsexperten des UAV DACH haben mit der Erstellung begonnen.