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Gemeinsame Vorgehensweise der Länder bei UAS-Einzelaufstiegs-Genehmigungen

Der gemeinsame Bund- / Länderausschuss hat auf seiner letzten Sitzung eine Präzisierung der vereinheitlichten Regelung zum Betrieb von unbemannten Flugsystemen und dessen Bewertung / Genehmigung beschlossen.

Insbesondere erfolgt eine Abgrenzung zwischen Modellflugzeugen und unbemannten Flugzeugen nunmehr über die geplante Nutzung.

Die zunächst in Deutsch herausgegebene Broschüre „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ beschreibt die einheitliche Regelung und nennt die relevanten Ansprechstellen von Bund und Ländern.

Die EASA hat als weiterführende Information zum Thema UAS nun auch gewürdigt, dass Deutschland nationale Regelungen bezüglich UAS hat und auf die neue Broschüre verlinkt: Regelungen Europa

Durch anhängende NFL I 281/13 wird mit Wirkung zum 26.12.2013 die derzeit gültige NFL I 161/12 zur Regulierung des Betriebs von RPAS (kleiner 25kg) im Deutschen Luftraum ersetzt.
Die inoffizielle Übersetzung in englische Sprache liegt jetzt auch vor: NFL I 281/13 translation EN