Achim Friedl
1. Vorstand UAV DACH e.V.

Unbemannte Luftfahrt damals und heute

Mit unbemannten Luftfahrzeugsystemen (Unmanned Aircraft Systems = UAS), die umgangssprachlich auch immer gern als Drohnen bezeichnet werden, verbindet die Bevölkerung oftmals die Schlagworte: Roboter, Kriegsgerät und Spionage. Ja, die Entwicklung und der Einsatz von Drohnen fanden als erstes für militärische Aufgaben statt. Drohnen ermöglichen eben den Flug in feindliches Kriegsgebiet, ohne dabei Menschen als Besatzung zu gefährden.

Beginn des professionell-kommerziellen Einsatzes

UAS erfreuen sich im Sport- und Freizeitbereich großer Beliebtheit und weisen für zivile industrielle Anwendungen ein enormes Potenzial auf. Ein Wegbereiter der unbemannten Luftfahrt in Deutschland ist der Ingenieur Dieter Schlüter. Im Jahr 1970 erfand er den ersten funkferngesteuerten und gut funktionierenden Modellhubschrauber, mit dem er einen Weltrekord aufstellte: 11,5 Kilometer Flugstrecke im geschlossenen Kreis und 28 Minuten ununterbrochenen Flugdauer. Im Jahr 1978 kam Dieter Schlüter auf die Idee einen Modellhubschrauber für Luftaufnahmen einzusetzen und entwickelte dazu 1979/80 einen speziellen „Fotohubschrauber„. Der Fotohubschrauber war mit einer Großformat-Kamera Rolleiflex SLX und einer Videokamera ausgerüstet. Die Videokamera diente zur Orientierung, denn nur ihr Bild konnte an den Boden übertragen werden. Dieter Schlüter ist somit ein Pionier der unbemannten Luftfahrt im industriell-professionellen Einsatzbereich.

Einsatz von UAS heute

UAS sind fester Bestandteil der angelaufenen vierten industriellen Revolution (Industrie 4.0), die als Ziele verfolgt, innovative Geschäftsmodelle zu erschließen sowie Prozesse der Produktion, Logistik, Mobilität und Sicherheit zu optimieren. UAS sind in diesem Kontext „Cyber-Physical Systems“ und werden ihre Aufgaben und Dienste in einer voll vernetzten digitalen Welt des „Internet of Things“ verrichten. UAS ausgerüstet mit hochsensiblen Sensoren, präzisen Aktoren und ständiger Konnektivität zu IT-Systemen kommunizieren dann mit ihrer Umgebung und fliegen hochautomatisiert. Mit Nutzung von „Deep Learning“-Effekten und künstlicher Intelligenz werden sie eines Tages nicht nur zentral gesteuert, sondern auch autonom unterwegs sein.

UAS sind heutzutage ein wesentlicher Faktor bei Dienstleistungen zum Wohle von Menschen und Gesellschaft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Unterstützung des UAV DACH e.V. kürzlich eine Broschüre herausgegeben, die die genannten Anwendungsbereiche sehr anschaulich und informativ vorstellt. Sie kann online abgerufen unter https://www.uavdach.org/?p=1294461

Viel Spaß beim Lesen!

UAS in naher Zukunft

Vor Kurzem sind zwei europäische Verordnungen über den Betrieb und die technischen Anforderungen von UAS in Kraft getreten [VO (EU) 2019/945 und VO (EU) 2019/947], deren Regelungen ab 1. Juli 2020 auch in Deutschland anzuwenden sind. Die Betriebsregeln sollen auch den (Massen-)Einsatz von UAS im Zuge des rasant ansteigenden Marktes ermöglichen. Prognosen sprechen von mehr als 200.000 UAS, die ab dem Jahr 2025 in Europa gewerblich unterwegs sein sollen. Dazu sind die UAS in den Luftverkehr zu integrieren. Klar ist, dass wir keine segregierten Lufträume, beispielsweise „Restricted Areas“ für Drohnen haben wollen. Das Ziel muss sein, Lufträume auszuweisen, in denen ein koordinierter und kooperativer Flugbetrieb von UAS und dem bemannten Luftverkehr in seiner bisherigen Ausprägung möglich sein wird.