Die neue EU Luftfahrtgrundverordnung bringt Bewegung und Veränderung in die Welt der unbemannten Luftfahrt. So sind die Regelungen und Verordnungen bislang durch ein Nebeneinander von 16 Bundesländern mit teilweise mehreren Zuständigkeiten und einer parallelen Bundes-Zuständigkeit geprägt. Als Folge haben die Nutzer und Anwender sich regional mit unterschiedlichen Regelwerken, Verfahren und Ansprechstellen zu kümmern.

Die jetzt beschlossenen europäischen Regelungen sind neu und bringen Klarheit und manche Erleichterung für die Anwender, und das auf einer supranational harmonisierten Regelung. Das ist ein gewaltiger Fortschritt.

Die Polizei und BOS Dienste benötigen einen schnellen Einsatzrahmen für unbemannte Luftfahrtsysteme

Mit der neuen EU Luftfahrtgrundverordnung werden nun alle

  • bemannten Luftfahrtsysteme
  • und unbemannten Luftfahrtsysteme

gleichermaßen erfasst, und das unabhängig vom Gewicht. Die Europäische Kommission hat sich dabei einem risikoorientierten Ansatz angeschlossen, wie er auch schon von JARUS ausgearbeitet wurde und teilweise in der neuen LuftVO in Deutschland Anwendung gefunden hat.

Für die unbemannten Luftfahrtgeräte bedeutet dies, entscheidend für die Beurteilung ist das Risiko aus des dem Impuls des Luftfahrtgerätes (risikoorientierter Ansatz SORA).

Impuls ist Masse mal Geschwindigkeit

Ein langsam fliegendes, leichtes UAS bringt ein kleines Gefährdungspotenzial mit sich. Hingegen ein schnelles und schweres UAS muss anderen Bedingungen, Beschränkungen und Auflagen unterworfen werden. Das ist auch einfach nachzuvollziehen.

Die Luftfahrtsysteme werden nach „open“, „specific“ und „certified“ Kategorie eingeteilt

Die Open (=offen) Kategorie ist mit geringem Risiko behaftet und wird wie bisher unter definierten Beschränkungen durchführbar sein, darin aber keine Erlaubnis für den jeweiligen Flug benötigen. Darunter fallen alle bisherigen Consumer-Drohnen.

  • Einhaltung von Industrie- und Bauvorschriften
  • Betriebsbeschränkungen wie bisher
  • Bestimmte Funktionalitäten werden gefordert
  • Geringe bis mittlere Qualifikation des Fernpiloten
  • keine Erlaubnis notwendig

Die Specific (=spezifische) Kategorie ist mit einem mittleren Risiko behaftet und wird wie bisher einer Genehmigung durch die nationale Luftfahrtbehörde unterliegen.

  • Genehmigung durch nationale Luftfahrtbehörde
  • Risikobewertung für den Einsatz nach SORA
  • Definition von Standard Szenario, ohne Einzelgenehmigung
  • Genehmigung eines Betriebshandbuches (ConOps)
  • Hohe Qualifikation des Fernpiloten erforderlich

Die Certified (=zertifizierte) Kategorie ist mit einem höheren Risiko behaftet und wird vergleichbar wie die bemannte Luftfahrt einem Zertifizierungsverfahren unterliegen. Alle AUS mit Personentransport sind in diese Kategorie zugehörig.

  • Musterzulassung
  • Zertifizierte Instandhaltung erforderlich
  • Betriebserlaubnis des Luftfahrtunternehmens erforderlich (AOC)
  • Betriebshandbuch erforderlich (AOM)
  • Lizenzierung des Fernpiloten vergleichbar zur bemannten Luftfahrt

Die EU Regeln sehen entsprechende Übergangsfristen vor

Der aktuelle Schritt in der Umsetzung sind die Implementing Rules in Form von Ausführungsbestimmungen und das Delegated Act – Umsetzungsbestimmungen in allen EU Mitgliedsstaaten. Mit diesen Schritten wird die EU Luftfahrtgrundverordnung schrittweise und zielstrebig in europäisches Recht überführt. Von Jetzt auf die Zukunft bestehen Übergangsfristen.

Die bestehenden Kenntnisnachweise behalten noch mindestens 3 Jahre ihre Gültigkeit.

Die Implementierung im europäischen Rahmen umfasst alle Prozessschritte eines UAS

Die deutsche LuftVO hat bislang vor allem den Betrieb, die Prüfung und die Betriebserlaubnis behandelt, andere Prozessschritte blieben bislang außen vor.

Die europäischen Regelungen sehen je nach Kategorie eine umfassende Behandlung aller relevanten Prozessschritte im Zusammenhang mit dem Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen vor. Das ist neu und bringt zusätzliche Anforderungen in die UAS Branche.

  • Konstruktion von UAS
  • Herstellung und Bau von UAS
  • Instandhaltung von UAS
  • Betrieb von UAS einschließlich Betriebserlaubnisse
  • Personal, Ausbildung, Training und Prüfung bis zur Lizenzierung

Neue Möglichkeiten für den Einsatz bringen auch neue Rahmenbedingungen mit sich. Der UAV DACH ist in intensiven Gesprächen und Arbeitsgruppen in nationalen und europäischen Institutionen eingebunden. Wir freuen uns auf die neue Welt der unbemannten Luftfahrt und dem Nutzen für die Bevölkerung in vielen Einsatzbereichen. Gerade im Einsatz bei den Polizeieinheiten und den BOS Kräften liegt ein nicht zu unterschätzender Vorteil für die Bevölkerung, um schnell und kompetent die Unterstützung und Rettung auch in entlegenen und unwegsamen Gebieten ermöglichen zu können.

Zum Wohle der Menschen und nicht nur aus Freude an der neuen Technologie.