Die unbemannte Luftfahrt steht vor einem Aufbruch in einen neuen Zeitabschnitt. Die Flugeinsätze waren bislang durch die Sichtweite des Steuerers auf das Luftfahrtgerät die rechtliche und praktische Grenze der Flugeinsätze. Die UAS / Drohnen konnten nur im VLOS Betrieb (Visual Line of Sight) genutzt werden und die technische Ausstattung der Luftfahrtgeräte war durch die Gewichtsgrenze von 25 kg praktisch im Einsatz begrenzt. Mit der neuen Luftfahrt Grundverordnung der Europäischen Union wird auch der Betrieb im BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) möglich werden. Damit werden viele neue Einsatzgebiete möglich, sinnvoll und wirtschaftlich werden.
Die Anwendung in industriellen Prozessen wird wichtiger werden als das Fluggerät selbst
Die technische Leistungsfähigkeit der UAS / Drohnen wird heute durch den Einsatzradius in der Sichtweite und die Gewichtsbeschränkung auf praktischerweise 25 kg definiert. Mit der im September 2018 in Kraft getretenen Luftfahrt Grundverordnung der Europäischen Union wird die bemannte und unbemannte Luftfahrt auch unter 150 kg nun einheitlich in der Europäischen Union geregelt. Gleiche Richtlinien, gleiche Abläufe, zentrale Genehmigung von Betriebserlaubnissen in jedem Land für das gesamte Gebiet der EU – eine ideale Voraussetzung zur Entwicklung eines Marktes der unbemannten Luftfahrt in Europa. Damit rücken neue Anwendungen für die unbemannte Luftfahrt ins Zentrum der Betrachtungen.
UAV DACH e.V. lädt Vertreter der Energiewirtschaft und Infrastrukturbetreiber zu einem ersten Fachgespräch
Der sichere und wirtschaftliche Betrieb von großen Infrastrukturanlagen und Einrichtungen zur Energieerzeugung und -übertragung sind prädestiniert für Einsatzszenarien mit UAS / Drohnen. Der UAV DACH hat dazu analog zu Utilities & Infrastruktur weitere 11 Branchen (insgesamt 12 Branchenverticals) definiert, die im besonderen Maße sich für einen Einsatz mit UAS / Drohnen eignen. Im Rahmen des EUROPEAN DRONE SUMMIT 2018 und der Interaerial Solution ergreifen wir die Initiative und laden erste Vertreter der Energiewirtschaft und Infrastrukturbetreiber zu einem ersten Fachgespräch ein.
Die neuen Möglichkeiten auf europäischer Ebene sind komplexe Thematiken – wir unterstützen die Industrie in der Anwendung
Zusammen geht vieles leichter – dieses Motto hat den UAV DACH vor über 18 Jahren als Working Group gründen lassen. Anwender, Industrie, Verwaltung, Behörden, Universitäten kamen an einem Tisch als Pioniere der unbemannten Luftfahrt zusammen, um gemeinsam der notwendigen Rahmen für eine einfache und sichere Nutzung zu legen.
Den Erfolg der Arbeiten der UAV DACH Working Group ab dem Jahr 2000 kann man heute im neuen europäischen Rahmen der EU Basic Regulation wiederfinden.
Die Energiewirtschaft und Infrastrukturbetreiber sind ideale Anwendungsbereiche für die unbemannte Luftfahrt
Betriebliche Anwendungsgebiete für UAS / Drohnen in der Utility & Infrastruktur-Branche gibt es wie Sand am Meer. Die Anwendungsgebiete sind dabei vielfältig:
- Energieerzeugung über thermische Kraftwerke
- Energieerzeugung über regenerative Energieanlagen
- Energie- und Gasübertragung auf der Transportebene (TSO)
- Energie- und Gasübertragung auf der Verteilebene (DSO)
- Trinkwassergewinnung, -verteilung
- Abfall und Wertstoffkreisläufe
- Eisenbahn-Verkehrs-Unternehmen (EVU)
- Telekommunikationsanlagen
Weitere branchenspezifische Fachgespräche sind im UAV DACH e.V. geplant – der Verband wird diesen Weg konsequent weiter gehen und damit unseren Kunden einen spürbaren Mehrwert bereiten und für die Wirtschaft und Industrie in den betroffenen Branchen einen vereinfachten Zugang zu den neuen Technologien ermöglichen.
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