Die Sicherheit von Flughäfen in Europa ist immer wieder ein Thema. Jeder neue Vorfall ist zum Einen eine Gefährdung des Flugbetriebes in der Luft und am Boden. Aus Sicherheitsgründen wird der Flugbetrieb eingestellt.

 

Sicherheit in der Luft und am Boden

Zum Anderen bedeutet dies Erschwernisse für die Passagiere, die Mitarbeiter am Flughafen und bei den Sicherheitskräften.

Wie reagieren andere Staaten auf diesen Eingriff in den Luftverkehr. Gerade sehe ich ein Video im Internet, welches vom amerikanischen Sender FOX station KVVU verbreitet wird. Der Flug war im Juni 2018 und dabei ging sehr viel schief. Es macht Sinn, sich diesen Fall als UAS/Drohnenpilot auch einmal anzusehen, aus einem vermeintlich harmlosen Flug mit einer Phantom 3 auf dem Parkdeck des Hotels wird am Ende eine Strafe von 20.000 USD.

 

FAA verhängt eine Strafe von 15.000 USD für eine „Fly-away“ Drohne

In Las Vegas hatte ein Drohnenpilot seine DJI Phantom 3 im Zentrum von Las Vegas am Strip aufsteigen lassen. Im Flug machte sich die Drohne selbständig und flog 4 Meilen weit weg und landete am Las Vegas International Airport. Nichts ist passiert, kein unmittelbarer Schaden, die Drohne wurde wohl auch im Flug gar nicht bemerkt. Arbeiter am Flughafen haben das Fluggerät gefunden.

Die FAA verhängte eine Strafe in Höhe von knapp 15.000 USD und begründet dies mit 9 einzelnen Verstößen des Piloten. Mahngebühren und Verzugszinsen summierten sich auf weitere 5.000 USD. Ein teurer Flug mit einem UAS über Las Vegas.

 

Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland

  • Flughäfen sind immer eine Kontrollzone und ist für UAS/Drohnen ohne eine Genehmigung ein Luftbeschränkungsgebiet – also hier darf auf keinen Fall geflogen werden.
  • In einer Zone, mehr als 1,5 km von der Flughafenbegrenzung entfernt, darf mit einem UAS/Drohne in einer Höhe bis 50 m über Grund geflogen werden, ohne dass dazu eine Genehmigung erforderlich ist.
  • Auf manchen Flughäfen sind andere Luftraumbeschränkungen überlagert, diese muss der Pilot kennen und befolgen. Somit kann auch innerhalb der 1,5 km Entfernung ein UAS Flug nicht möglich sein.

Unsere Empfehlung für die Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten unter Ihnen:

  • Machen Sie sich immer ausführlich über die Regeln und die lokal geltenden Flugbeschränkungen bekannt und halten diese auch ein – zur Sicherheit aller.
  • Rechnen Sie auch mit dem Versagen von Teilsystemen – es geht nicht immer aller glatt. Auch dann darf niemand gefährdet oder verletzt werden.
  • Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, oder das UAS/Drohne ungewohnt reagiert – dann brechen Sie den Flug besser ab – solange Sie noch die Steuerungsfähigkeit haben.

 

Allzeit einen sicheren UAS Flug!