Das bestimmt der jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossene Finanzplan.
Daraus wird eine Beitrags- und Gebührenordnung erlassen und den Mitgliedern veröffentlicht.
Wir unterscheiden zwischen:

  • Aufnahmegebühren,
  • Jahresmitgliedschaftsbeiträgen und
  • Dienstleistungsgebühren

Fragen sie uns bitte nach den jeweils aktuellen und für Sie relevanten Beträgen, wir geben Ihnen gerne Auskunft.