Evaluierung des §21h der Luftverkehrsordnung

Fachumfrage zum Drohnenbetrieb

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will den sicheren Einsatz moderner Technologien wie zum Beispiel unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) ermöglichen und unterstützen. Im konkreten Fall steht der Nutzen der umgangssprachlich auch Drohnen genannten Fluggeräte für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland im Vordergrund. Um der steigenden Verwendung von Drohnen gerecht zu werden, wurde im Jahr 2019 die Luftverkehrsordnung (LuftVO) angepasst. Deren § 21h definiert Bedingungen, unter denen in bestimmten geographischen Gebieten UAS-Betrieb zulässig ist. Gemeinsam mit CRN-Management und dem Deutschen Modellflieger Verband wurde der UAV DACH vom BMDV damit beauftragt, im Rahmen der in §21h LuftVO verankerten Evaluierung eine Studie zu erstellen, wie die aktuelle Gesetzeslage den Auftrag erfüllt, die sichere Nutzung von Drohnen zu ermöglichen.

Teil dieser Studie ist eine anonyme Befragung innerhalb der Drone-Economy. Der Input aus der Praxis fließt in die Empfehlungen des Konsortiums ein, ob und wie der §21h LuftVO angepasst werden sollte, um die Nutzung des Verkehrsträgers Drohne in Deutschland weiterhin sicher und effizient zu ermöglichen. Interessierte können noch bis zum 04. Mai 2023 unter https://uavdach.org/21h-umfrage an der Umfrage teilnehmen.