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Als Notdienst mit Medikamenten auf eine Insel

Fragen über Fragen auf der „Sonderschau Drohnen“ in Friedrichshafen – nicht nur nach den Einsatzmöglichkeiten, sondern auch den gängigen Vorschriften. Und die Besucher erfahren, dass die Freiheit von Drohnen über den Wolken keineswegs grenzenlos ist: Grundsätzlich müssen sie sich immer in Sichtweite des ‚Drohnen-Piloten‘ mit der Fernsteuerung befinden. Und über bewohntes Gebiet dürfen sie schon gar nicht geflogen werden. Das macht die eine oder andere Geschäftsidee zunichte – beispielsweise die des Online-Versandhauses Amazon, Waren zukünftig per Drohnen auszuliefern. Uwe Nordmann kann darüber nur schmunzeln:

„Und so ein Päckchen schwarmweise massenhaft in der Gegend rumfliegen, auch über bemanntes Gebiet, auch über Verkehrswege usw. Das ist unsicher und wird nicht genehmigt werden. Aber: Wie es mit DHL schon in Deutschland einmal erprobt worden ist: Ein Medikamentennotdienst auf eine unwegsame Insel im schnellen Verfahren – das ist eine Anwendung, die sehr schnell kommen kann und sehr segensreich ist.“

Gerade auf der Luftfahrtmesse in Friedrichshafen wird in der Sonderschau Drohnen aber ein anderes Problem deutlich: Nur einen Steinwurf von den Messehallen entfernt befindet sich der Bodensee-Airport – ein symbolhaftes Bild: Denn je mehr Drohnen zukünftig in die Lüfte steigen, desto stärker wird das davon ausgehende Gefahrenpotential, glaubt Uwe Nortmann vom europäischen Verband für unbemannte Fluggeräte:

„Es gab schon ‚Near Misses‘ mit Verkehrsflugzeugen. ‚Near Misses‘ – das sind Annäherungen an Verkehrsflugzeuge, wo die Piloten sagen: Alles, was in einem Bereich um mein Flugzeug herumkommt, wo ich gezwungen bin, ein Ausweichmanöver zu machen, wird als ‚Near Misses‘ definiert. Und das müssen wir vermeiden.“

Deshalb plädiert der Verband auch für die Einführung einer Art ‚Drohnen-Führerschein‘: Nur wer eine entsprechende Lizenz hat, soll zukünftig ein unbemanntes Flugobjekt steuern dürfen – so die Forderung.

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