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Flugobjekte dürfen während des Rummels nicht über dem Gelände kreisen. Markus Reddig hat sie deshalb beim Aufbau in die Höhe geschickt.

Beeindruckende Luftaufnahmen in guter Qualität gibt es auch in diesem Jahr vom Aufbau der Cranger Kirmes. Aber wie sind die Fotos und Videos gemacht worden? Von einem Fotografen im Helikopter? Oder „nur“ einer Seilkamera, wie bei einer Fußballübertragung?

Weder noch: Die Fotos kommen von einem „UAV“, einem „Unmaned Aerial Vehicle“, auf Deutsch unbemannten Luft-Vehikel oder einfacher – einer Drohne. „Eine Drohne“, sagt dann auch Bernhard Freiherr von Bothmer, Vorsitzender des Vereins UAV Dach, „ist erst einmal nichts anderes als ein unbemanntes Flugobjekt.“ Dabei müsse nicht jede Drohne eine Kamera haben, aber viele, die kommerziell genutzt würden, hätten eine.

Was aber jeder weiß: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In diesem Fall könnte ein illegaler Flug seinem Piloten eine saftige Geldstrafe einbringen.

„Wenn man andere gefährdet, kann sogar eine Freiheitsstrafe wegen Drohnenflugs verhängt werden“,

weiß von Bothmer vom Verein UAV DACH e.V..

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