Jörg Dittrich Mitglied des Vorstandes UAV DACH e.V.

Die neue EASA Grundverordnung mit den bald folgenden Durchführungsverordnungen werden wahrscheinlich zunächst einmal eine für uns gewerbliche Nutzer große Vereinfachungen für Drohnenflüge im Sichtbereich des Steuerers bringen, da zukünftig alle Flugoperationen innerhalb der neuen Open Category (unter 25 kg) keine Betriebsgenehmigung mehr benötigen werden. Jedoch werden alle Drohnen der Open Category abhängig von Ihrer Größe und Einsatzweck mittels CE-Kennzeichen durch einen sogenannten „Notified Body“ zertifiziert. Das bedeutet wahrscheinlich zunächst, dass sich hier die Consumer und Professional Drohnen der größeren Hersteller etablieren werden, als auch dass diese nur noch unverändert, das heißt ohne Umbauten eingesetzt werden dürfen. Was tun also gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber die stark angepasste Spezialdrohnen im Sichtbereich einsetzen?

Sie werden auch in Zukunft Betriebserlaubnisse benötigen, und zwar für die neue Specific Category, die zukünftig sowohl VLOS als auch BVLOS-Flugbetriebe auf Basis einer betrieblichen Risikobewertung erlauben wird. Ein Nachteil liegt jedoch auch hier im Detail:

Bei den aktuellen EASA-Verordnungsentwürfe müsste ein der Open Category ähnlicher Flugbetrieb dann einem sogenannten deklarativen Standardszenario entsprechen, welches alternativ zum für den Betreiber und auch den Genehmiger aufwändigeren JARUS SORA-Verfahrens verwendet werden kann.

Die Vorarbeit für ein solches Standardszenario liefert immer das JARUS SORA, in dem in diesem Fall die EASA oder eine nationale Behörde die Flexibilität der Specific-Kategorie auf einen Spezialanwendungsfall reduziert und die sogenannten Mitigationsstufen für Ground und Air Risk festlegt. Dieses reduzierte SORA wird dann zu einem sogenannten nicht deklarativen Standardszenario wobei hierauf basierende Anträge weiterhin von der Behörde inhaltlich geprüft werden müssten. Der Arbeitsaufwand für Luftfahrzeugbetreiber wäre also reduziert, aber nicht weg, und damit für VLOS-Flüge gegenüber heute inakzeptabel hoch. Der nächste Schritt durch die Behörden wäre die Definition eines dann wirklich deklarativen Standardszenarios, in dem man die technische und organisatorische Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen fest definiert und vorschreibt. Klingt kompliziert, würde aber für VLOS prinzipiell unserem heutigen Status Quo entsprechen.

Deswegen ist es wichtig, dass die in den deklarativen Standardszenarien festgeschriebenen Betriebsgrenzen und Sicherheitsmaßnahmen gerade für VLOS-Flugbetriebe auch wirklich dem entsprechen, was wir auch bisher in Deutschland genutzt haben. Wichtig ist also, dass Ihre Stimme bei der Ausgestaltung dieser Szenarien zählt. Der UAV DACH e.V. berät sowohl den nationalen Verordnungsgeber, beeinflusst über UVSI die europäische Regulierung und ist überdies seit neuestem im JARUS Stakeholder Consulting Body Ansprechpartner für 55 internationalen Luftfahrtbehörden, die das neue weltweite Regulierungsrahmenwerk für das unbemannte Fliegen ausgestalten.

Lassen Sie uns wissen, was Ihre Anforderungen für Standardszenarien sind, so dass bei der endgültigen Einführung der europäischen Drohnenregulierung weniger zu Einschränkung sondern zur Ausweitung und Vereinfachung von Betriebsgenehmigungen kommt!