AIP SUP VFR 13/20 vom 25.Mai 2020 – 31.Juli 2020 – NfL 1-1936-20

In der Zeit vom 25.Mai 2020 – 31.Juli 2020 wird für verschiedene Forschungsprojekte im Umfeld des Flughafens Magdeburg/Cochstedt (EDBC)  vorübergehend ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) in den Ausdehnungen der deaktivierten Kontrollzone Cochstedt (CTR) eingerichtet (NfL 1-1936-20)..

 

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Das RMZ Gebiet am Flughafen Magdeburg / Cochstedt beginnt bei GND – also an der Erdoberfläche. Damit sind alle Flüge davon betroffen, auch und speziell alle UAS / Drohnen / Multicopter.

  • Die RMZ reicht von GND – 3000 ft AMSL
  • Alle Flüge mit Drohnen / UAS sind damit betroffen
  • Drohnen haben i.d.R. keinen Funk an Bord

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

 

Kartenausschnitt aus der SUP 16/20 – nicht zu Navigationszwecken verwenden!

 

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die im AIP SUP beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

 

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