G7-Gipfel in Elmau vom 26.-28. Juni 2022

Temporäres Flugverbot

Anlässlich des Treffens der Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten im bayerischen Elmau werden vom 26. Juni 2022 (6 Uhr) bis zum 28. Juni 2022 (22 Uhr) vorübergehend zwei Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet, in denen alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt sind. Von deutscher Seite aus stellt die Landesgrenze zu Österreich die südliche Begrenzung der Gebiete „ED-R Schloss Elmau“ sowie „ED-R Elmau gesamt“ dar. Für grenzüberschreitende Verkehre sind gegebenenfalls die Regelungen der Republik Österreich zu beachten.

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 3 NM von 47 39 28 N 011 14 02 E unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120 Meter über Grund nicht überschritten wird.

Die vollständigen Vorgaben und die exakten Abmessungen der beiden Beschränkungsgebiete können HIER eingesehen werden.