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Die EASA hat die Opinion 01/2018 zum UAS Betrieb in der open und specific Category veröffentlicht.

Übersetzt aus dem Begleittext der Opinion 01/2018 auf www.easa.europa.eu:

„Gemäß der vorgeschlagenen neuen Basic Regulation, für die am 22. Dezember 2017 eine politische Einigung zwischen dem Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament erzielt wurde, wurde die Zuständigkeit der EU auf die Regulierung aller zivilen unbemannten Flugzeugsysteme (UAS), unabhängig von ihren maximalen Start Massen (MTOM) festgelegt. Ziel dieser Opinion ist es, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, der Maßnahmen zur Minderung des Risikos von Operationen in den Bereichen definiert:

  • open Category, durch eine Kombination von Einschränkungen, Betriebsregeln, Anforderungen an die Kompetenz des Steuerers, sowie technische Voraussetzungen für die UAS, so dass der UAS-Betreiber den Betrieb ohne vorherige Genehmigung durch die zuständigen Behörde oder ohne Vorlage einer Erklärung durchführen kann, und
  • specific Category durch ein System, das eine Risikobewertung einschließt, die vom Fachbetreibern der UAS vor dem Start einer Operation durchgeführt wird, oder einem Betreiber, der einem Standardszenario entspricht, oder einem Betreiber, der ein Zertifikat mit Regelwerken hält.“

Quelle www.easa.europa.eu

Das Dokument Opinion 01/2018 und die dazugehörigen Dokumente sind auf der Webseite der EASA zum Download bereit.