B24 aktuell berichtete übereinstimmend mit vielen anderen Nachrichtenmedien:
Position des UAV DACH e.V. zu dem Vorfall in Gatwick
Wenn Drohnen in unmittelbarer Nähe von Verkehrsflughäfen gesichtet werden, müssen entsprechende Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung mit Passagierflugzeugen und somit für die Sicherheit der Passagiere ergriffen werden. Das kann die Einstellung des Flugverkehrs über viele Stunden bedeuten, wie seit Mittwochabend am Airport Gatwick.
Die Störung des Flugbetriebes am englischen Flughafen Gatwick übertrifft alles bisher geschehene. Das betrifft
- die Art und Weise, wie die Drohnen vorsätzlich zur Gefährdung und Störung verwendet werden,
- die notwendigen Schutzmaßnahmen mit totaler Einstellung des Flugbetriebes über viele Stunden und
- die Folgen für die Passagiere und den Flugverkehr in Europa.
Bisher handelte es sich um Consumer-Drohnen, die in der Nähe von Flughäfen und zum großen Teil im An- und Abflugsektor gesichtet wurden. In Deutschland wurden seit Jahresbeginn 2018 rund 160 Fälle registriert. Das deutsche Luftrecht verbietet allerdings den Flugbetrieb mit Drohnen in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometern zu Flugplätzen.
Den Berichten der Verantwortlichen des Flughafens Gatwick und der englischen Polizei zu Folge handelt es sich um eine neue Qualität von Störungen dadurch, dass spezielle konstruierte Drohnen immer wieder und mutmaßlich voll automatisiert immer wieder über dem Flughafengelände auftauchen.
Man braucht kein Fachmann zu sein, um zu wissen, dass die Kollision eines Verkehrsflugzeuges mit einer Drohne gefährlich ist und beispielsweise dann, wenn ein Triebwerk getroffen wird, auch schwerwiegende Folgen haben kann. Die Behinderung und Störung des Flugverkehrs mit Drohnen stellt keine Unfug oder ein Bagatelldelikt dar. Es handelt sich um eine schwerwiegende Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Schon der Versuch des gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr ist strafbar.
Die Besatzung von Verkehrsflugzeugen hat kaum eine Chance die Drohnen zu entdecken und sie hat erst recht keine Chance Drohnen sicher und zuverlässig auszuweichen. Daher müssen andere Maßnahmen ergriffen werden. Die Einstellung des Flugbetriebes kann keine alleinige und dauerhafte Lösung sein. Die Betreiber von Flughäfen sollten sich daher mit einem System zur Erkennung von Drohnen und deren Abwehr befassen. Klar ist dabei auch, dass sich die Überwachung eines flächenmäßig großen Flughafens schwieriger gestaltet als die Überwachung eines überschaubaren gesperrten Luftraumes. Hinzu kommt die Herausforderung „freundlichen“ Flugverkehr von „feindlichen“ Flugbewegungen zu differenzieren.
Achim Friedl
1. Vorstand UAV DACH e.V.
Achim Friedl, der Vorstandsvorsitzende des UAV DACH e.V., erklärte:
Ich habe keinerlei Verständnis für Leute, die ihre Drohne leichtsinnig oder gar bewusst an Flugplätzen aufsteigen lassen und damit den Luftverkehr gefährden. Die kriminelle Energie der Vorfälle in Gatwick schockiert und beunruhigt mich. Die Täter von gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr müssen ermittelt und entsprechend betraft werden. Leider werden die Flugplatzbetreiber gezwungen, sich mit Maßnahmen zur Erkennung und Abwehr von Drohnen zu befassen und ggf. Abwehrsysteme zu installieren. Unbemannte Luftfahrzeuge können viel Gutes tun und zum Nutzen der Bevölkerung eingesetzt werden. Der UAV DACH e.V. wird sich dafür einsetzen, dass dieses Image von wenigen Kriminellen nicht zerstört wird.