„Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen“

BMDV veröffentlicht neue Richtlinien

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2022-1-2554 die neu gefassten „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen“ vom 27. Juni 2022 veröffentlicht und das bisherige NfL 1-1163-17 aufgehoben. Die neuen Grundsätze gelten ab dem 18. Juli 2022.

Die „Gemeinsamen Grundsätze“ enthalten Aussagen zu den Zielen und Behördenzuständigkeiten und stellen klar, dass sie für Genehmigungen in der Betriebskategorie „speziell“ sowie in geografischen UAS-Gebieten gelten. Weiterhin nehmen sie Begriffsbestimmungen ergänzend zum europäischen UAS-Luftverkehrsrecht vor. Antragsteller können sich danach richten und wissen zugleich, dass die Behörden danach arbeiten. Große Hoffnung macht, dass alle deutschen Luftfahrtbehörden künftig einheitlichen Antragsformulare verwenden wollen.

Foto: BMDV