Die Delegierten Verordnung EU 2019/945 sieht Anforderungen an die Kennzeichnung eines maximalen Schallleistungspegels vor:
- auf dem UAS
- auf der Verpackung
- sichtbar, lesbar und dauerhaft.
Garantierter, maximaler Schallleistungspegel dB(A)
- Kennzeichnung auf dem UAS und der Verpackung
- Mindestgröße 20 mm
- C-Klassen C1 und C2
Maximaler Schalleistungspegel
Die Delegierten Verordnung EU 2019/945 sieht maximal zulässige Schalleistungspegel in dB(A) für die UAS Klassen C1 und C2 in Abhängigkeit
- des Gewichts als MTOM in kg
- des Zeitpunkts ab dem Inkrafttreten der Verordnung
vor. Mit zunehmender Zeit werden technologische Entwicklungen unterstellt und damit einhergehend ein leiseres Lärmprofil des UAS.
UA-Klasse |
MTOM [kg] |
Maximaler Schallleistungspegel Imw in DB | ||
ab Inkrafttreten | ab 2 Jahre nach Inkrafttreten | ab 4 Jahre nach Inkrafttreten | ||
C1 | 0,25 <= MTOM < 0,9 | 85 | 83 | 81 |
C2 | 0,9 <= MTOM < 4,0 | 85+18,5 lg (m/900) | 83+18,5 lg (m/900) | 81+18,5 lg (m/900) |
Dabei sind:
- m das Startgewicht MTOM in g
- lg die Basis 10 des Logarithmus.
Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.
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