Die Delegierten Verordnung EU 2019/945 sieht Anforderungen an
- die Konstruktion,
- die Herstellung,
- die Bauart,
- die Instandhaltung (für “CERTIFIED”),
für
- UAS,
welche für den Betrieb in der Durchführungs Verordnung EU 2019/947 vorgesehen sind, - sowie für Zusatzgeräte für die Fernidentifikation,
vor.
Die UAS Betriebskategorie “OPEN” wird in der Delegierten Verordnung EU 2019/945 in verschiedene C-Klassen eingeteilt, welche wiederum mit den UAS-Unterkategorie und den Kompetenznachweisen korrelieren.
UAS Klassen in “OPEN”
C-Klasse | UAS Betrieb | max. MTOM | U max. | Besonderheiten, Funktionen | |
---|---|---|---|---|---|
C0 | A1 | 0,25 kg | 24 V | • Follow-me max 50 m • V max horizontal < 19 m/s • maximal erreichbare Höhe 120 m • Gilt als Spielzeug • Kein Mindestalter des Steuerers | ![]() |
C1 | A2 | 0,9 kg | 24V | • auf den Kopf übertragene kinetische Energie < 80 J • V max horizontal < 19 m/s • Follow me max. 50 m entfernt • maximale Aufstiegshöhe ist einstellbar • Höhenanzeige des UAS beim Fernpiloten • Sicherheitsfunktionen beim Verlust/Störung der Datenverbindung • Einhaltung eines Schalleistungspegel für Multicopter/Drehflügler • direkte Fernidentifizierung • Warnung bei nachlassender Batteriespannung | ![]() |
C2 | A2 A3 | 4 kg | 48 V | • maximale Aufstiegshöhe ist einstellbar • Höhenanzeige des UAS beim Fernpiloten • Qualifizierter Datenlink • gefesseltes UAS möglich • Langsamflugmodus max. 3 m/s • Einhaltung eines Schalleistungspegel für Multicopter/Drehflügler • direkte Fernidentifizierung • Warnung bei nachlassender Batteriespannung | ![]() |
C3 | A3 | 25 kg | 48V | • max. charakteristische Abmessung < 3 m • maximale Aufstiegshöhe ist einstellbar • Höhenanzeige des UAS beim Fernpiloten • Qualifizierter Datenlink • gefesseltes UAS möglich • Langsamflugmodus max. 3 m/s • Einhaltung eines Schalleistungspegel für Multicopter/Drehflügler • direkte Fernidentifizierung • Warnung bei nachlassender Batteriespannung | ![]() |
C4 | A3 | 25 kg | n.D. | • Kein Automatikflug | ![]() |
C5 | A3 | 25 kg | 48 V | • Multicopter oder Drehflügler • Höhenanzeige des UAS beim Fernpiloten • Vorrichtung des Piloten, den Flug zu beenden • Erweiterung eines C3 • Langsamflug-Modus | ![]() |
C6 | A3 | 25 kg | n.D. | • Vmax horizontal < 50 m/s • Anzeige beim Steurer über geografische Position, Höhe, Geschwindigkeit • Geofencing programmierbar • Vorrichtung des Piloten, den Flug zu beenden • Programmierte Flugbahn | ![]() |
EASA Info-Flyer für C-Klassen
Die EASA hat für alle UAS in der “OPEN” Betriebskategorie einen Info-Flyer erstellt, welcher allen UAS beim in-Verkehr-bringen beiliegen muss.
Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.
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