Durchführungs-Verordnung für den Betrieb von UAS in der EU
Inhalt der Durchführungs Verordnung EU 2019/947
- Betrieb von UAS aller Klassen
- Anforderungen an Personal und Fernpiloten
- Anforderungen an den „am Betrieb beteiligten“ Organisationen
Grundsätze EU 2019/947 und EU 2020/639, 2020/746 und EU 2018/1139
Zielsetzung der EU
- Einheitlicher europäischer Luftraum
- Regelungen für Konstruktion, Herstellung, Instandhaltung und Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in der EU
- Hohes und einheitliches Maß an Flugsicherheit wie in der Zivilluftfahrt
- Umwelt- und Naturschutz
UAS Betriebskategorie “OPEN” (Art. 4)
Die OPEN Kategorie soll es jedem Interessierten mit einer für alle verpflichtenden theoretischen Prüfung ermöglichen, ein UAS im Bereich des niedrigen Risikos ohne weitere Betriebsgenehmigungen zu fliegen. Dazu wurden zur Gewährung der Sicherheitsanforderungen im Hinblick aus Sicherheit, Datenschutz und Natur-/Umweltschutz Bestimmungen zum Betrieb neu eingeführt:
UAS-Betriebskategorie “SPECIFIC” (Art. 5)
Die UAS Betriebskategorie “SPECIFIC” deckt die UAS Einsätze oberhalb der “OPEN” Kategorie ab und repräsentiert die professionellen und gewerblichen Einsätze. Eine pauschale oder allgemeine Betriebserlaubnis besteht in dieser UAS Betriebskategorie nicht und muss erst durch entsprechende Verfahren erlangt werden. Das Risiko ist hier höher und bedarf immer einer individuellen Betrachtung in einem speziellen Verfahren für Betriebsgenehmigungen.
UAS-Betriebskategorie “CERTIFIED” (Art. 6)
Die höchste Risikokategorie deckt die UAS Betriebskategorie “CERTIFIED” ab. In dieser Klasse ist eine Luftfahrttechnische Zulassung des UAS vergleichbar mit der Luftfahrttechnischen Zulassung von allen anderen Luftfahrzeugen in der bemannten Luftfahrt erforderlich.
Zum Einsatz kommt auch ein Fernpilot mit einer Fernpiloten-Lizenz und damit mit einer viel umfassender Ausbildung als lediglich über eine Theorieprüfung. Die Bestimmungen zur Fernpiloten-Lizenz ist noch nicht veröffentlicht, wird aber
- theoretische Ausbildungen und Prüfungen
- praktische Ausbildung im Umgang mit dem UAS
- Flugplanung und Flugmanagement
und weitere Ausbildungsinhalte umfassen.
Implementing Regulation 2019_947_deutsch
Quelle zur EU 2019/947 in 20 EU Sprachen
- Basic Regulation EU 2018/1139 auf www.easa.europe.eu
- Nachtrag (Ammendment) EU 2020/639 unter selbem Link
- Nachtrag (Ammendment) EU 2020/746 unter selbem Link
- Easy Access Rules für EU 2019/945 und EU 2019/947 auf www,easa.europe.eu
- AMC & GM auf www.easa.europe.eu
Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.
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