Mitgliedschaft – So werden Sie Teil der Gemeinschaft
Profitieren Sie vom vielfältigen Angebotsspektrum des Verbands für die unbemannte Luftfahrt und bringen Sie sich in die starke Gemeinschaft des UAV DACH ein. Mitglied werden können Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen, die in der unbemannten Luftfahrt tätig sind oder starkes Interesse haben.
Der UAV DACH …
… unterstützt seine Mitglieder in Fragen des europäischen Rechts
… bietet Hilfestellungen bei Antrags- und Genehmigungsverfahren
… vertritt die Interessen der Branche in Gremien, die anerkannte Standards erstellen
… berät nationale und internationale Regulierungsbehörden in technischen Fragen
… ist Unterstützer und Ansprechpartner für Organisationen in ganz Europa
… ist die starke Stimme aus der und für die Drone-Economy
So funktioniert’s: Aufnahme und Beiträge
Die Aufnahme beginnt mit der Einreichung eines Mitgliedsantrags. Alle Anträge werden von der Geschäftsstelle geprüft und vom Vorstand genehmigt. Nach der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung ist der Aufnahmeprozess formal abgeschlossen. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Größe des Unternehmens, die durch die Mitarbeiterzahl und den Jahresumsatz bestimmt wird. Die Beitragssätze sind in der Beitrags- und Finanzordnung veröffentlicht.
Als Mitglied aufgenommen werden:
- UAS-Hersteller & -Betreiber
- Zulieferer & Dienstleister
- Ausbildungsorganisationen
- Hochschulen & Forschungseinrichtungen
- Behörden
- Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Verbände & Institutionen
- Messe- & Eventgesellschaften
- Privatpersonen & Studenten