Uwe Nortmann UAVDACH-Services UG

… wir fragen dazu Uwe Nortmann (UAVDACH Services UG)

Uwe Nortmann ist der Experte für Luftrecht und ist Inhaber unterschiedlichster Luftfahrt Lizenzen (PPL-Fluglehrer, SPL-Fluglehrer, UL -Fluglehrer, EU-UAS-Expert; u.a.)

Als Geschäftsführer des UAS Büros im UAV DACH e.V., dem eigenständigen Serviceunternehmen UAVDACH -Services UG.

Herr Nortmann, uns erreichen immer wieder Fragen zu Betriebsgenehmigungen durch die Luftämter.

In der Öffentlichkeitsarbeit erreichen uns immer wieder Anfragen von Mitgliedern, die Schwierigkeiten mit den Luftfahrtbehörden bei Betriebserlaubnissen haben. Können Sie da helfen?

Grundsätzlich ja. Wir haben bei uns immer wieder Fälle, in denen wir als Verband den Piloten zu einer Betriebserlaubnis verholfen haben. Hier macht sich die Erfahrung dann doch bezahlt.

Herr Nortmann, Leser fragen immer wieder nach – wir haben doch ein Recht auf eine Betriebserlaubnis – warum stellen sich die Luftämter so schwierig an?

Die LuftVO und andere Regelungen stecken den Rahmen ab, in dem sich die unbemannte Luftfahrt bewegen darf. Dabei muss der Gesetzgeber und die Genehmigungsbehörden stets eine Güterabwägung mit anderen Rechtsgütern treffen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Boden und in der Luft sind da am wichtigsten. Seit Mai 2018 spielt auch der Datenschutz eine viel größere Rolle, die allerdings auch schon manche Stilblüten hervorgebracht hat.

Herr Nortmann, bedeutet das, dass die Luftfahrtbehörden hier nicht frei entscheiden können?

Ja. Erinnern Sie sich an die Katastrophe auf der Love-Parade in Duisburg. Sicherheit geht immer vor – das ist der Anspruch aller Bürger an die Staatsverwaltung. Dabei muss in einigen Fällen die freie Entfaltung in der unbemannten Luftfahrt hinter anstehen.

Herr Nortmann, heißt das, an bestimmten Orten kann gar nicht geflogen werden?

Durchaus, das kann vorkommen. Dann bleibt dem Piloten nur noch die Umplanung seines Vorhabens oder die Verwendung einer anderen technischen Lösung ohne Drohne.

Herr Nortmann, was sind das für Orte – wenn Sie ein Beispiel nenn können?

Uns erreichte kürzlich ein Hilfeschrei. Der Pilot wollte in einer Großstadt, 300m neben der Landebahn eines Verkehrsflugplatzes einen Flugeinsatz in 100m Höhe über Grund, in direkter Nachbarschaft einer Bundesbehörde fliegen und bekam keine Betriebserlaubnis.
Da können auch wir nicht helfen – das ist kein guter Ort zum UAS fliegen ohne triftigen Grund.

Herr Nortmann, was raten Sie diesem Drohnenpiloten für sein Fotoprojekt?

Wir würden wie vorhin schon angedeutet dieses Projekt fallen lassen, oder die Option prüfen, es z.B. manntragend aus einem Sportflugzeug heraus zu realisieren.
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch unbedingt überall fliegen zu dürfen.

 

Herr Nortmann, vielen Dank für das Interview.

Das Interview führte Paul Eschbach (presse@uavdach.org). Haben auch Sie Fragen an unsere Experten, die von allgemeinem Interesse sind, dann schicken Sie uns diese Frage auf presse@uavdach.org. Wenn es passt lesen Sie hier auf diesem Kanal „UAV DACH – Warum?“ die Antworten unserer Experten in der unbemannten Luftfahrt.