Die Zuständigkeiten in der EU in der unbemannten Luftfahrt (UAS) sind immer noch national geregelt. Jedes Mitgliedsland hat eigene Regelungen, eigene Bestimmungen und Zuständigkeiten. Für die Entwicklung von UAS Serviceleistungen ist das hinderlich und behindert die Entwicklung dieses neuen und wichtigen Witschaftssektors. Europa kommt damit gegenüber anderen High-Tech-Regionen ins Hintertreffen.

Die EU verfolgt das Ziel, die Zuständigkeiten und die Regelwerke die unbemannte Luftfahrt betreffend zu vereinheitlichen und in europäische Hände zu leben.

 

Bericht im Europäischen Parlament ist Grundlage für weitere Umsetzung

Am Montag, den 11. Juni 2018 wurde im Europäischen Parlament (EP) der Bericht über den

„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit“

(Änderung der EASA Basic Regulation) mit anschließender Aussprache präsentiert.

Violeta Bulc Kommissarin für Mobilität und Transport @EP Marian-Jean MARINESCU @EP

 

Präsentation des Berichtes im Europäischen Parlament

Den Bericht erläuterte Marian-Jean Marinescu, MdEP und Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Tourismus; für die Kommission sprach Violeta Bulc, Kommissarin für Verkehr. In der Aussprache gab es 19 Statements von Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Alle begrüßten die künftige europäische Zuständigkeit für Drohnen aller Gewichtsklassen (Artikel 2 der neuen Verordnung).

 

Abstimmung zur Änderung der EASA Basic Regulation

Am Dienstag, den 12. Juni 2018 fand die Abstimmung zur Änderung der EASA Basic Regulation statt. Der vorgeschlagene Text wurde mit 558 Stimmen bei 71 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen angenommen. Die legislative Entschließung des EP ist somit erfolgt.

Vorläufige Ausgabe des angenommenen Textes.

Die Bestimmungen für Drohnen finden sich in Abschnitt VII (Artikel 55-58) und dem Anhang IX.

Die endgültige Version werden wir verfügbar machen, sobald diese vorliegt.

 

Weiteres Vorgehen im Gesetzgebungsverfahren

Da sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat bereits auf den Text verständigt hatten, ist keine erneute Befassung des Rates notwendig und Einwände sind aus dieser Richtung auch nicht mehr zu erwarten. Somit kann in das Verfahren zur Ausfertigung der geänderten Verordnung (EASA Basic Regulation) eingetreten werden. Momentan ist davon auszugehen, dass die geänderte Verordnung im letzten Quartal 2018 in Kraft treten wird.

Nach Inkrafttreten ist die Kommission dann ermächtigt, die Durchführungsverordnungen für Drohnen zu erlassen. Dann werden wir in Europa in der unbemannten Luftfahrt zukünftig nach einheitlichen Regeln und Verfahren neue und wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle entwickeln können.