des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur und die Luftfahrtbehörden der Länder haben sich nun endlich auf eine Neufassung der „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten“ verständigt. Sie wurden mit den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 1-1163-17 veröffentlicht , gelten ab dem 27. Oktober 2017, legen einheitliche Standards für die Genehmigungspraxis fest und gewähren einige Erleichterungen. Einige Forderungen des UAV DACH sind berücksichtigt. Nun sollte der untragbare „Stillstand“ bei notwendigen Betriebserlaubnissen für den professionellen Einsatz von Drohnen zu Ende gehen. Die „Gemeinsamen Grundsätze“ verfolgen den risikobasierten Ansatz. Sie erscheinen wiederum zu komplex und sind verschachtelt formuliert. Der Verband wird seinen Mitgliedern über die UAV DACH-Webseite in Kürze Hilfestellungen an die Hand geben. Das UAS-Büro des UAV DACH wird zusätzlich aktiv bei der Umsetzung unterstützen.

UAV DACH e.V. hat dazu folgende Presseerklärung abgegeben:

 Endlich da!

Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur und die Luftfahrtbehörden der Länder haben sich knapp 7 Monate nach Inkrafttreten der neuen Regeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Luftverkehrs-Ordnung endlich auf eine Neufassung der „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten“ verständigt. Sie wurden mit den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 1-1163-17 veröffentlicht, gelten ab dem 27. Oktober 2017, legen einheitliche Standards für die Genehmigungspraxis fest und gewähren einige Erleichterungen. Aufgrund des „Stillstandes“ bei der Erteilung von Betriebsgenehmigungen und der Befreiung von Überflugverboten ist es seit April 2017 nach Angaben der Mitglieder des UAV DACH e.V. beim kommerziellen Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) zu einem Rückgang des Auftragsvolumens von bis zu 80% gekommen. Die „Gemeinsamen Grundsätze“ erscheinen wiederum zu komplex. Dennoch hofft der Vorstand des UAV DACH e.V. nun auf eine angemessene und zügige Praxis bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für UAS.

„Unser Verband wird sich um weitere Erleichterungen und Vereinfachungen für den professionellen Drohneneinsatz bemühen“

sagte der Vorstandsvorsitze Dr. Norbert Lohl.