1. Termine:

U.T.SEC Messe Nürnberg am 02./03. März 2017; UAV DACH gestaltet die Messe als Partner mit.

Die nächsten ganz wichtigen Termine sind:

49. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. am 3. und 4. April 2017 in Friedrichshafen. Neue Messe, Ausstellungsbereich Ost, Raum Berlin. Beginn am 3. April 2017 um 13.00 Uhr. Teilnahme-Buchung Mitglieder hier.

45. Fachtagung des UAV DACH e.V. am 4. und 5. April 2017 in Friedrichshafen. Neue Messe, Ausstellungsbereich Ost, Raum Berlin. Beginn am 4. April 2017 um 13.30 Uhr. Teilnahme-Buchung hier. Achtung: Maximal 160 Teilnehmer !

3. AERODrones UAS Expo vom 5. bis zum 8. April 2017 im Rahmen der AERO 2017. Aussteller UAS können über UAV DACH Sonderkonditionen erhalten (Gemeinschaftsstand UAV DACH oder Einzelstand). Interessenten melden sich bei Herrn Uwe Nortmann [uwe.nortmann(at)uavdach.org] oder bei Herrn Ingo Schwaetzer [ingo.schwaetzer(at)uavdach.org]

14. März 2017 nächster Vortrag im Kolloquium Flugführung 2017 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zu Thema „Unbemannte Luftfahrtsysteme in der Praxis“. Der Vortrag befasst sich mit „Unmanned Traffic Management“ und wird von Jürgen Verstaen, Unifly gehalten. Weiteres unter www.kolloquium-flugfuehrung.de

 

2. Veranstaltungsrückblick Februar

Am 09. Februar 2017 nahm unser UAV DACH Vorsitzender Dr. N. Lohl an der von IDM Südtirol organisierten Fachtagung „Drohnen im Alpenraum 2017“ in Bozen am 9. Februar zur Drohnenanwendung bei Rettungseinsätzen, für Geoinformation und für Filmaufnahmen teil und sprach zu den etwa 170 Teilnehmern aus den Alpenländern Italien, Schweiz, Österreich und Deutschland zum Thema ´Drohnen, die fliegenden Helfer der Industrie 4.0´ und wies dabei darauf hin, dass gravierende Umwälzungen bei der Nutzung von Drohnen bereits im vollen Gange sind. Es bestand Einigkeit mit IDM darüber, dass die Zusammenarbeit mit Südtirol fortgesetzt und im gegenseitigen Interesse weiter ausgebaut werden soll. Bericht der Lokalzeitung von der Veranstaltung hier.

Am 17. Februar 2017 war der „neue“ Vorstand zum Antrittsbesuch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Im Gespräch mit dem Abteilungsleiter „Luftfahrt“, Herrn Gerold Reichle, wurde über die „Drohnenverordnung“ gesprochen. Der Vorstandsvorsitzende UAV DACH hat die Bereitschaft dargelegt, dem BMVI und dem Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt für Fachfragen zu Verfügung zu stehen. BMVI will bei Bedarf davon Gebrauch machen.

Am 21. Februar 2017 fand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine StartUp Night Luft- und Raumfahrtindustrie. Rund 400 Teilnehmer erlebten einen interessanten Abend. Der UAV DACH e.V. präsentierte sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern Dedrone, Germandrones, Syrphus und COPTERview und führte zahlreiche Fachgespräche. Die Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries informierte sich an unserem Stand über die Arbeit des UAV DACH. Es bleibt nun zu wünschen, dass der Abend Ergebnisse für die StartUp Förderung zeitigt.

 

Eine Foto-Dokumentation der „StartUp Night! Luft- und Raumfahrtindustrie“ finden Sie unter folgendem Link. Den auf der Veranstaltung entstandenen Imagefilm finden Sie hier.  Zudem können Sie die Teilnehmerliste hier einsehen.

Am 27. Februar 2017 waren der Vorstand und der Geschäftsführer UAV DACH zu einer Besprechung beim Luftfahrt-Bundesamt. Erörtert wurden die vom LBA zu treffenden Maßnahmen mit Inkrafttreten der geänderten Luftverkehrsordnung („Drohnenverordnung“). Das LBA wird Stellen anerkennen, die die Bescheinigung der notwendigen Kenntnisse (Qualifikation des Steuerers) nach Bestehen einer Prüfung ausstellen dürfen. UAV DACH hat angekündigt, die Bestellung als anerkannte Stelle zu beantragen.

 

3. Sachstand zur „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“:

Der Verordnungsentwurf enthält Änderungen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostVO) und befindet derzeit beim Bundesrat zur Zustimmung (zustimmungspflichtige Rechtsverordnung gem. Art. 80 Absatz 2 GG). Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat am 22.2.2017 über die Änderungen beraten. Sie steht am 10. März 2017 auf der Tagesordnung der Plenumssitzung (TOP 81). Es wird noch Änderungen geben, u.a. die von UAV DACH vorgeschlagene Änderung des § 21b Absatz 1, Satz 1 Nummer 7 LuftVO und auf Betreiben der Landesregierung NRW keine Höhenbegrenzung auf 100 Meter über Grund für den klassischen Modellflug. Nach Zustimmung des Bundesrates kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Änderungen erlassen.

 

4. Unterlagen

Für Mitglieder sind ab sofort unter „Dienstleistungen – Datenbereich“ (geschützter Mitgliederteil der Webseite) zur ausschließlichen Verwendung  durch Vollmitglieder im Download-Modul abrufbar:

  • Logo des UAV DACH (nur für Vereinsmitglieder zu verwenden)
  • PPt-Präsentation über UAV DACH e.V. allgemein
  • PPt-Präsentation zu UAS Sicherheitsfragen
  • UAV DACH Flyer