Am Flughafen Köln/Bonn wurde am Freitagabend der Anflug auf die Hauptlandebahn zeitweise und mehrfach gesperrt werden. Der anfliegende Luftverkehr sichtete eine Drohne (UAS) im Anflugbereich des Flugplatzes Köln/Bonn. Dies berichten übereinstimmend mehrere Medien.

Ein UAS-Pilot ist mit seinem unbemannten Luftfahrtgerät (Drohne) den anfliegenden Luftfahrzeugen gefährlich nahe gekommen. Die Flugsicherung sperrte darauf die große Start- und Landebahn mehrmals am Freitagabend (6. April 2018).

Behinderung und gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr am Flughafen Köln/Bonn durch Drohne

Mehrere Luftfahrzeuge im Anflug mussten diesen abbrechen und ein Lufthansa-Flug aus München musste nach Angaben der Flughafens wegen der Sperrung nach Düsseldorf umgeleitet werden.

Das ist kein Spaß, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. 

Dies ist in Deutschland kein Einzelfall. Für letztes Jahr meldet die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine Zahl von 70 Vorfällen an deutschen Flughäfen und 18 Vorfälle im Streckenflug.

Jeder einzelne Vorfall ist ein Vorfall zu viel.

Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ist im Strafgesetzbuch StGB in §315 geregelt.
Dies ist

  • kein Kavaliersdelikt
  • keine Ordnungswidrigkeit
  • sondern eine Straftat die mit Freiheitsstrafe belegt ist.

Damit bringt der Gesetzgeber auch die Schwere und die (negative) Bedeutung des Vergehens für die Sicherheit in der Öffentlichkeit zum Ausdruck.

 

Auszug aus dem § 315 Strafgesetzbuch

§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

 

Position des UAV DACH e.V. zu dem Vorfall

Die Ergebnisse der Untersuchungen der Flugsicherung und der entsprechenden Dienststellen der Polizei sind abzuwarten. Es sind in Deutschland jedoch keine Einzelfälle. Letztes Jahr waren 70 vergleichbare Fälle von der DFS gemeldet worden.

Der UAV DACH e.V. verurteilt das grob fahrlässige und überaus gefährliche Verhalten dieser Drohnen-Fernsteuerer. Ich möchte hier nicht den Begriff des Piloten verwenden. Dies ist gefährlich, grob fahrlässig und gefährdet nicht nur Sachwerte sondern auch Menschenleben. Dies nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret und real.

Der UAV DACH e.V. hofft, das in Köln/Bonn und an allen anderen Flughäfen in Deutschland und weltweit, die verantwortlichen Drohnen-Fernsteuerer von den Ermittlungsbehörden gefasst werden können. Die Gerichte sollen dann die rechtlichen Mittel im StGB zur Anwendung bringen – bevor in Deutschland oder irgendwo auf der Welt eine ernster Unfall aufgrund eines Vorfalls mit einer Drohne passiert.

Der UAV DACH e.V. hat eine Fachgruppe zur Drohnenabwehr, die intensiv mit den Experten in den Unternehmen daran arbeiten, solche Vorfälle in Zukunft auch identifizieren zu können. Die Drohnen sind klein und haben nur eine geringe Signatur. Unsere Mitgliedsunternehmen haben bereits Lösungen zur Drohnenabwehr erfolgreich in den Markt gebracht. Wir hoffen dass diese neue Technologie ihre Früchte tragen wird.

Wir rufen auch alle unsere Mitglieder und die Leser auf unseren Kommunikationskanälen auf, mit ihren jeweiligen Möglichkeiten solches Verhalten zu verurteilen.