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„Hersteller, Betreiber und Anwender von Drohnen kommen in aller Regel nicht aus der Luftfahrt. Das Sicherheitsdenken, das bei Luftfahrtprofis quasi zur DNA gehört, ist ihnen in dieser Tiefe vielfach fremd“,

erklärt Jörg Dittrich, Abteilungsleiter für Unbemannte Luftfahrtsysteme, Institut für Flugsystemtechnik am Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) in Braunschweig sowie Vorstandsmitglied des UAV DACH. Er leitet die VDI-Fachkonferenz und wirbt für ein neues Sicherheitsdenken im Umgang mit der unbemannten Luftfahrt.

„Wir brauchen ein durchgehend hohes Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein aller Beteiligten, vom Auftraggeber im Industrieunternehmen bis zum Piloten der Drohne.“

Nachdenklich stimmt ihn etwa, dass „teils Consumer-Drohnen mit Eigenschaften beworben werden, die luftfahrtrechtlich gar nicht erlaubt sind – etwa der ferngesteuerte Flug außerhalb des Sichtfeldes des Drohnenpiloten.“ Klar ist eigentlich: Der Einsatz ziviler Drohnen ist zurzeit nur in direkter Sichtverbindung zum Piloten am Boden erlaubt.

Ein Verantwortungsgefühl im Sinne guter „Airmanship“ erhofft sich auch Dipl. Ing. Uwe Nortmann, Geschäftsführer des UAV DACH und einer der Referenten auf der VDI-Fachtagung. Er gibt zu bedenken:

„Namhafte, renommierte Unternehmen können es sich schon aus Image- und Reputationsgründen gar nicht erlauben, mit Zwischenfällen durch Leichtsinnsfehler bei Drohnenflügen in Verbindung gebracht zu werden – von einer möglichen Mithaftung bei eventuellen Sach- und Personenschäden ganz zu schweigen.“

Der UAV DACH sorgt mit Zertifizierungen für einheitlich hohe Qualitätsstandards– ein wichtiges Kriterium, an dem Unternehmen zukünftig vertrauenswürdige Anbieter in diesem Bereich erkennen können.

Quelle: http://www.secupedia.info/aktuelles/zivile-drohnen-in-der-industrie-6017#ixzz56DcGhYjK

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