Dr. Norbert Lohl 1. Vorstand UAV DACH e.V.

Die Welt der UAS ändert sich – Europa übernimmt die Drohnenregulierung

Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS/Drohnen) versprechen nützliche Anwendungen bereits in naher Zukunft in vielen Bereichen des Lebens. Dafür besteht ein Bedarf für sichere, einheitliche und unkomplizierte Regeln.

Die Fachwelt ist sich sicher: unbemannte Luftfahrzeuge werden in vielen neuen Anwendungen gebraucht und werden ebenso eine Vielzahl von heute noch klassisch durchgeführten Aufgaben kostengünstiger und effektiver übernehmen können. Was fehlt sind einheitliche Regelungen für den Betrieb der Drohnen.

 

Die Helsinki Deklaration vom 22. November 2017

Eine von der finnischen Transportsicherheitsagentur Trafi und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA organisierte Konferenz in Helsinki verabschiedete am 22. November 2017 eine Erklärung, die die bis dahin erzielten Fortschritte in Europa würdigte und die Erwartung für klare und einfache Regularien für Drohnen erneuerte, die die Bürden für Anwohner, Betreiber und Behörden möglichst gering halten und die die Hürden für einen EU-weiten Drohnenbetrieb und U-Space Markt abbauen sollen.

Einig war man sich in Helsinki, dass der einheitliche EU Drohnen-Dienstleistungsmarkt bis zum Jahre 2019 Wirklichkeit werden soll, indem parallel und mit maximaler Kooperation daran gearbeitet wird, die Regularien für Drohnen und den Drohnenbetrieb, für die sichere Nutzung des Luftraumes und damit einhergehend die kosteneffektive Bereitstellung von U-Space Diensten zu schaffen.

Wichtig war der Konferenz in Helsinki der Schutz der Bewohner hinsichtlich Sicherheit, Schutz vor Anschlägen, Privatsphäre und Umwelt.

 

Fortschritte bei der Erstellung der EU Regularien

Die bisher erzielten Fortschritte bei der Erstellung von Europäischen Regularien sind unverkennbar. Die EASA hat mit Hochdruck und mit viel Transparenz den Prozess der Regulierung vorangetrieben. Dabei waren die Voraussetzungen durch die Vielzahl völlig unterschiedlicher nationaler Regelungen alles andere als einfach. Aber der Wille war da und dieser hat zu den gewünschten Erfolgen geführt. Allerdings muss der Prozess noch erfolgreich und vor allem zeitnah abgeschlossen werden.

 

Die EASA „Opinion“ steht nunmehr auf dem Prüfstand

Nach der Veröffentlichung des Entwurfstextes der „Notice of Proposed Rulemaking NPA 2017-05 Introduction of a regulatory framework for the operation of drones — Unmanned aircraft system operations in the open and specific category“ am 4. Mai 2017 erreichten die EASA insgesamt 3600 Kommentare von 206 Kommentatoren, darunter solche von UAV DACH. Nach Aus- und Bewertung dieser Kommentare hat die EASA ihre „Opinion“ No 01/2018 am 6. Februar 2018 veröffentlicht. Die EU Kommission ist nunmehr gefragt, auf der Grundlage dieser EASA Opinion das Europäische Verfahren zur Verabschiedung der entsprechenden Verordnung in Abstimmung mit den EU Mitgliedsstaaten möglichst bald abzuschließen. Weitere Schritte für die „Certified Category“ werden danach zügig folgen müssen.

 

Grundvoraussetzung ist die neue Basic Regulation

Die neueste Entwurfsfassung der „Basic Regulation“, die die zurzeit noch gültige Regulation (EC) No 216/2008 ersetzen soll, ist momentan auf der „Zielgeraden“ und, wenn nicht noch etwas Unvorhergesehenes geschieht, wird sie noch in 2018 verabschiedet werden. Mit ihr wird die bisherige EASA Zuständigkeitsgrenze für Drohnen von mehr als 150 kg Abflugmasse entfallen. Darauf aufbauend schlägt die EASA Opinion 01/2018 Vorschriften für alle Drohnen vor, nach deren Veröffentlichung es dann einheitliche Regularien in der Europäischen Union geben wird, wobei deren gleichartige Anwendung in den Mitgliedsländern über den bestehenden EASA Standardisierungsprozess sichergestellt sein wird.

 

Die Situation in Deutschland

Erfreulich ist sicherlich die Gründung des Beirates unbemannte Luftfahrt unter Federführung des BMVI zu nennen. Es wird allerdings abzuwarten sein, wie schnell und klar politische und infrastrukturelle Entscheidungen getroffen werden können und wie erfolgreich der Abstimmungsprozess mit anderen Drohnenbeiräten in anderen Ländern der EU gelingen kann.

Weniger ermutigend aus meiner Sicht ist allerdings die weitgehend festzustellende Bedeutungslosigkeit der Drohnentechnologie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2018 zur Bildung einer neuen Bundesregierung, die europa- und weltweit als eine der zukunftsträchtigsten Technologien angesehen wird, die aber im Koalitionsvertrag nur wenig Beachtung findet.

Hier werden Drohnen lediglich an zwei Stellen genannt, einmal im Zusammenhang mit militärischer Nutzung und zum anderen mit der selbstverständlichen Forderung: „Die Sicherheit der Menschen muss auch bei zunehmender kommerzieller und privater Nutzung von Drohnen gegeben sein“. Es wird erklärt, man werde „den rechtlichen Rahmen … weiterentwickeln“ und „dabei insbesondere auf eine Registrierungspflicht, vereinfachte Zulassungsverfahren und technische Neuerungen (z. B. Geofencing)“ setzen.

Trotz der anzuerkennenden allgemeinen Verweise auf zu fördernde Innovation, Gründungskultur und Digitalisierung ist im Koalitionsvertrag kein konkretes Wort zu Aufbruch und technologischer Revolution durch Drohnen zu finden, bei der Deutschland zur Wahrung von wirtschaftlichen Chancen in die Lage versetzt werden sollte, auf diesem Markt weltweit eine führende Rolle zu übernehmen. Hier wurde eine Gelegenheit zum Aufbruch verpasst. Man wird die neue Bundesregierung daran messen, wie sie auf die Herausforderungen durch Drohnen reagieren wird.

 

Ein persönliches Anliegen zum Schluss

Nach dem Inkrafttreten der Europäischen Regularien für Drohnen wäre zu wünschen, dass die dann an Deutschland übertragenen Genehmigungs- und Aufsichtskompetenzen für Drohnen zentral gebündelt werden, um so die derzeitige komplexe Aufteilung von Zuständigkeiten auf wenige Stellen zu konzentrieren.

 

Auszug des Titelblattes der Helsinki Deklaration vom 22. November 2017