Logo LTOJe mehr sich neben dem Militär aber auch Private für die Nutzung von Drohnen interessieren, desto größer wird der Druck auf den Gesetzgeber, das zu ändern. Erste Reformen sind bereits in Kraft getreten. Seit Anfang 2010 nennt die Luftverkehrsordnung (LuftVO) das unbemannte Luftfahrtgerät ausdrücklich. Seitdem steht fest, welche Art von Drohnen überhaupt betrieben werden dürfen, dass man eine Aufstiegserlaubnis braucht, wenn man eine Drohne zu gewerblichen Zwecken starten möchte, und inwieweit die Luftverkehrsregeln auch für unbemannte Luftfahrtgeräte gelten. Zwei Jahre später erweiterte der Gesetzgeber auch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und stellte damit ausdrücklich klar, dass auch Drohnen samt ihren Kontrollstationen am Boden Luftfahrzeuge sind.

Doch die Lobby fordert mehr.

„Die deutschen Hersteller müssen Rechtssicherheit haben“,

sagt Bernhard Freiherr von Bothmer vom Dachverband Unmanned Aerial Vehicle (UAV). Immerhin existiere ein „fruchtbarer Informationsaustausch“ zwischen Industrie und Bundesverkehrsministerium. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40 Herstellern unbemannter Luftfahrzeuge im deutschsprachigen Raum.

Ministerium: derzeit kein weiterer Regelungsbedarf

Nach den ersten Anpassungen auf gesetzlicher Ebene soll nach dem Willen des Gesetzgebers alles Nähere der Verordnungsgeber regeln, da dieser rascher auf die technische Entwicklung reagieren könne. Es sei daher nun Sache des Bundesverkehrsministeriums, per Rechtsverordnung im Einzelnen die Anforderungen an die Lufttüchtigkeit, die Teilnahme am gemischten Flugverkehr sowie den Steuerer festzulegen.

„Welche Änderungen als nächstes vorzunehmen sind, hängt vom technischen Fortschritt ab“,

meint Luftrechtsexperte Elmar Giemulla. Indem er den rechtlichen Rahmen für eine Erprobung von unbemannten Luftfahrtgeräten vorgab, habe der Gesetzgeber die Anwenderseite quasi aufgefordert, zu beweisen, inwieweit sich Drohnen in den Luftraum integrieren lassen. Der Dachverband UAV habe dem Ministerium ein Konzeptpapier vorgelegt mit Anpassungsvorschlägen, die es nun zu diskutieren gelte.

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