Jörg Dittrich Mitglied des Vorstandes UAV DACH e.V. Abteilungsleiter UAV bei Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)

Viele denkbare und seit Jahren diskutierte Einsatzszenarien für zivile Drohnen sind, wie zum Beispiel regulärer Betrieb außerhalb der Sichtweite des Piloten und Betrieb über 25kg Startmasse, waren in Deutschland bisher praktisch nicht genehmigungsfähig, bzw. an sehr starke räumliche Einschränkungen gebunden.

Dies könnte sich nun ändern, denn plötzlich reden alle von SORA. In den aktuellen NfL 1-1163-17 über die Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) gibt es im Anhang nun erstmals eine solches Verfahren, welches ein strukturiertes Vorgehen in der Risikobewertung verspricht. Die Neueinführung von SORA-GER (Specific Operational Risk Assessment – GERmany), welches eine Ableitung vom im Entwicklung befindlichen internationalen Prozess JARUS (Joint Authorities on Rulemaking for Unmanned Systems) SORA ist, soll es Betreibern erleichtern auch neuartige Flugeinsätze genehmigungsfähig darstellen zu können.

Auch für die von der EASA propagierte Specific UAS Category soll in diesem Fall der JARUS SORA Prozess den gleichen Zweck erfüllen. Die nächste Version der EASA Basic Regulation soll bekanntlich bisherige Einschränkungen aufheben und die Zuständigkeit für den Drohnenflugbetrieb unter 150 kg Startmasse auch der EASA zuweisen. Der Entwurf einer Verordnung für den Betrieb von UAS aus der EASA NPA sieht vor, dass die nationalen Luftfahrtbehörden die Durchführung dieser dann wahrscheinlich von SORA-GER abweichenden EASA SORA-Prozesse übernehmen sollen. SORA-GER wird früher oder später von diesen europäischen und internationalen Regeln abgelöst werden. Wir sind mit der Einführung neuer Regulierungen für den Drohnenflugbetrieb also eindeutig noch nicht am Ende angekommen.

Was die Drohnenbranche in jedem Fall benötigt sind gute Ausgangsbedingungen und langfristige Investitionssicherheit für den internationalen Wettbewerb. Der mit den Behörden abgestimmte, allmähliche Übergang von der nationalen in die neue EASA-Regelwelt sollte also eins unserer Kernziele werden. Denkbar wäre es zum Beispiel in einer Übergangszeit als Ergänzung zu SORA-GER basierten Betriebsgenehmigungen, auch alternativ auf JARUS SORA basierende Risikobewertungen für die Erteilung von Flugbetriebsgenehmigungen nutzen zu können.

Beide SORA-Verfahren erfordern in jedem Fall die Erstellung von Betriebskonzepten (CONOPS)-Dokumenten durch den Drohnenbetreiber und eine fachliche Begutachtung durch sachverständige Prüfer. Die Drohnenluftfahrt benötigt in den nächsten Jahren den Aufbau einer effizienten Infrastruktur um diese Prüf- und Genehmigungsvorgänge umsetzen zu können. Die Menge an zu erwartenden Risikobewertungen erfordert flächendeckend qualifiziertes und erfahrenes Luftfahrtpersonal, um länderübergreifende Betriebskonzepte mit der geforderten Fachkunde und Erfahrung und kurzer Zeit beurteilen zu können. In dieser Rolle sieht sich die UAVDACH Services UG, um unabhängig und neutral künftige Betriebskonzepten für VLOS- und BVLOS-Flüge als Prüfeinrichtung auf Ihre Sicherheit hin zu begutachten, welches dem Antragsteller bei der Genehmigung durch die jeweils zuständigen Luftfahrtbehörden helfen sollte.

Die Tür zu neuen Einsatzmöglichkeiten öffnet sich also. Jetzt gilt es diese neuen Wege behutsam zu beschreiten und sukzessive den sicheren Drohnenbetrieb auch außerhalb der bisherigen Beschränkungen in der Praxis zu demonstrieren.