Logo WirtschaftswocheDer Kampf mit der Bürokratie

Der Sprecher des deutschen Dachverbandes für Unbemannte Luftfahrzeuge (UAV DACH e.V.), Bernhard von Bothmer, glaubt, dass noch weitere Branchen von den Drohnen profitieren könnten. Doch die Regelung der Flugrechte behindere derzeit noch einige Vorhaben: Laut dem Bundesverkehrsministerium ist der Betrieb

„von unbemannten Luftfahrtgeräten außerhalb der Sichtweite des Steuerers oder mit einer Gesamtmasse von über 25 Kilogramm grundsätzlich verboten“.

Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter und der Flug darf ohne Sondergenehmigung nicht über Menschen stattfinden.

„Gerade bei der Wartung von industriellen Anlage, wie zum Beispiel bei Überlandleitungen, müssen wir deshalb noch Hubschrauber einsetzen, weil Drohnen-Flüge außerhalb der Sichtweite nicht erlaubt sind“,

sagt von Bothmer.

Link zum Originalartikel