Verkehr & Smart Mobility: „Bremsklotz für Senkrechtstarter?“

Das Bundeskabinett beschließt am 3.2.2021 das neue Luftfahrtgesetz und zugehörige Verordnungen als Anpassung an die neuen EU Gesetze die seit 31.12.2020 anzuwenden sind.

Als Hintergrundbericht fragt der Der Tagesspiegel l Background beim Verband für Unbemannte Luftfahrt UAV DACH e.V. zu der Entscheidung im Kabinett über die Vorlage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Anpassung der Luftfahrtgesetze und zugehörigen Verordnungen (LuftVG, LuftVZO, LuftVO, LuftkostV und LBA Gesetz) an die seit 31.12.2020 anzuwendenden neuen EU Verordnungen (insbesondere EU 2019/947 und EU 2019/945).

Ein Beitrag von Jana Kugoth.

 

Achim Friedl über die Änderung der nationalen Luftfahrtgesetze in Deutschland

Beim Verband für Unbemannte Luftfahrt im deutschsprachigen Raum (UAV DACH e.V.) stößt der Entwurf auf scharfe Kritik. Die Hürden für den kommerziellen Drohnenbetrieb seien nach wie vor hoch und sollen nun ohne Grund durch zahlreiche Überflugverbote noch verschärft werden, kritisiert deren Vorstandsvorsitzender Achim Friedl. So liste der Gesetzentwurf 37 Überflugverbote auf, für die sich Besitzer von Drohnen eine Ausnahmegenehmigung bei den Landesluftfahrtbehörden einholen müssten, wo geflogen werden soll. „Für das Bundesland Sachsen heißt das: Grundsätzlich dürfen 70 Prozent des Landes nicht überflogen werden“, so Friedl.

Die Betriebserlaubnis für das Gerät erteilt wiederum die am Sitz des Unternehmens zuständige Luftfahrtbehörde. „Hier sollten die Zuständigkeiten bei einer Behörde gebündelt werden“, fordert Friedl, „um bürokratische Hürden abzubauen“. Er drängt darauf, die deutsche Gesetzgebung eng an den EU-Vorgaben zu orientieren. Diese räumen den Drohnenbetreibern grundsätzlich mehr Freiheiten ein. „Im Gesetz sind die Gebote für den Drohnenflugbetrieb zu formulieren anstatt eine Verbotsstrategie zu verfolgen“.

Wir Danken für das Gespräch Herr Friedl.

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