SUP 02/21 vom 14. Januar 2021

Einrichtung von zwei Gebieten mit Flugbeschränkungen für militärische Übungen

  • Region Freyung (Bayerischer Wald)
  • Cham (Oberpfälzer Wald)

Für mehrere militärische Übungen werden im Fluginformationsgebiet München vorübergehend zwei Gebiete mit Flugbeschränkungen (NfL 1-2126-20 und NfL 1-2127-20) eingerichtet. Im Rahmen der Übungen findet Flugbetrieb mit UAS statt.

1. Flugbeschränkungsgebiete
1.1 Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Cham“

  • Räumliche Beschränkung siehe Karte.
  • Vertikale Begrenzung GND – 6000ft AMSL
  • Aktivierungszeit 01 FEB 2021 0500 – 05 FEB 2021 1400

Im Rahmen der flexiblen Luftraumnutzung ist das Gebiet zeitweilig aktiv. Informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Flugbeschränkungen können über die Frequenz 120,650 MHz (LANGEN INFORMATION) erfragt werden.

1.2 Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Freyung“

  • Räumliche Begrenzung
  • Vertikale Begrenzung GND – 6000ft AMSL
  • Aktivierungszeit 25 JAN 2021 0700 – 29 JAN 2021 1800; 01 FEB 2021 0500 – 05 FEB 2021 1400

Im Rahmen der flexiblen Luftraumnutzung ist das Gebiet zeitweilig aktiv. Informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Flugbeschränkungen  können über die Frequenz 120,650 MHz (LANGEN INFORMATION) erfragt werden.

2. Art der Flugbeschränkungen

In den Flugbeschränkungsgebieten „ED-R Cham“ und „ED-R Freyung“ sind mit Ausnahme der an der jeweiligen militärischen Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden. Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.

 

3. Karte der Flugbeschränkungsgebiete

Kartenausschnitt aus der SUP 02/21 – nicht zu Navigationszwecken verwenden!

 

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

 

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die im AIP SUP beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

 

SUP_02_21