Die Unbemannte Luftfahrt hebt europaweit einheitlich ab

Zum Jahreswechsel 2020/2021 werden in 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die nationalen Regelungen für die Unbemannte Luftfahrt ungültig und ersetzt durch die neuen und einheitlichen EASA Regeln. Das Europäische Parlament hat am 4. Juli 2018 die neue Luftfahrt Grundverordnung neuer Fassung beschlossen und damit die bemannte Luftfahrt und die unbemannte Luftfahrt einer gemeinsamen Gesetzgebung unterworfen.

Die Europäische Kommission wird darin beauftragt, eine neue Delegierten Verordnung und eine neue Durchführungsverordnung zu erarbeiten.

„Die neuen europäischen Regelungen stechen die nationalen Regelungen aus und machen diese ungültig.“

Die grundlegenden Verordnungen Delegierten Verordnung und eine neue Durchführungsverordnung sind im ersten Halbjahr 2019 beschlossen worden und sind die Grundpfeiler des neuen Luftrechtes für die Unbemannte Luftfahrt, basieren auf dem Rechtsakt der Basic Regulation EU 2018/1139.

Bemannte und Unbemannte Luftfahrt wachsen zusammen

Die gemeinsame Regelung der Luftfahrt in der neuen und einheitlichen Luftfahrt Grundverordnung (Basic-Regulation) war ein großer und wichtiger Schritt in die Zukunft. Die gleiche gesetzliche Grundlage ist wichtig für eine Integration zwischen der unbemannten Luftfahrt und der bemannten Luftfahrt. Der UAV DACH e.V. tritt seit vielen Jahren vehement für eine Integration in einem gemeinsamen Luftraum ein und lehnt eine Segregation (Trennung des Luftraums) ebenso entschieden ab. Sie Vision eines Single European Sky kommt spürbar näher.

 

@ d-maps.com

26 Länder in der EU fliegen sicher und einheitlich

In Deutschland war die Einheitlichkeit so eine Sache, 16 Bundesländer und weitere Trennung (z.B. Bayern-Süd und Bayern-Nord) ließ hier aus der Sicht der Anwender stark zu wünschen übrig. Unterschiedliche Vorschriften, jeweils eine eigene Genehmigung, jedes Mal Zeit und Kostenaufwand und wenig Planbarkeit für einen neuen Business-Case.

„Das Bessere ist des Guten Feind.“

Konnten sich die Bundesländer hier kaum einigen, kommt jetzt endlich eine europäische Lösung und rafft die nationale Kleinstaaterei dahin – Gut so! Hier zeigt sich die Kraft und der Nutzen von Europa zum Wohle der Bürger (dazu später mehr), der Betreiber und auch der Hersteller.

 

EU und EASA stützen sich auf Konzepte von JARUS

Die europäische Konzeption für die Unbemannte Luftfahrt kommt nicht von ungefähr. Als fachliche Vorlage diente eine umfassende Ausarbeitung von JARUS, dem weltweiten Zusammenschluss aller nationalen Luftfahrtbehörden und weiterer Experten (Joint Authorities for Rulemaking of Unmanned Systems).

Die EU setzt eines der besten und modernsten Systeme für die Unbemannte Luftfahrt weltweit in Kraft. Treibende Kraft war auch der Blick auf die sich entwickelnden zukünftigen Märkte für Hersteller, Anwender und Betreiber als Bestandteil einer Drone-Economy.

„Die Grundlagen sind nun gelegt.“

 

Was verändert sich für die Öffentlichkeit/Bürger

Die neuen Regeln sehen vor, dass alle Fernpiloten (Steuerer) eine theoretische Ausbildung und Prüfung ablegen müssen. Ferner sind alle UAS/Drohnen einer CE Konformitätsüberprüfung zu unterziehen, um in der EU in den Verkehr gebracht werden kann.

Die Sicherheit für Unbeteiligte ist durch klare, einfache und verschärfte Betriebsvorschriften zum Wohle der Bevölkerung formuliert. Abstände zu Bebauungen oder Erholungseinrichtungen sind großzügig bestimmt, so dass sich alle Menschen sicher und unbeobachtet fühlen dürfen.

Alle darüber hinausgehenden Einsatzverfahren werden in der SPECIFIC Kategorie, oder auch in der CERTIFIED Kategorie strengen Sicherheitsregeln unterworfen. So ist ein Fliegen über Menschenmengen (z.B. Fußballspiel, Volksfest, Umzug) nur mit einem zugelassen Luftfahrzeug und einem ausgebildeten Fernpiloten mit Lizenz zulässig.

„Mal schnell und es wird schon nicht … – so nicht mehr!“

Die Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz ist umfangreich berücksichtigt worden.

 

Hauptsitz der EASA ( Europäische Union Agentur für Flugsicherheit) in Köln

 

Der Artikel erscheint in dem UAV DACH Beihefter zur FlugRevue Ausgabe 2021-02 am 2. Januar 2021.

 

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