Eine Welle geht durch das Land. Gaststätten, Cafes, Restaurants, Geschäfte, Theater, Kino und vieles mehr. Geschlossen aufgrund einer behördlichen Allgemeinverfügung des Bundeslandes. Seit 18. März ruht das öffentliche Leben in Europa und in Deutschland in weiten Teilen.

Die Betriebsschließung hat unmittelbare Folgen für den (Klein-)Unternehmer – die Unternehmung wird an die Rand der Existenz gedrückt.

 

 

Betriebsschließung – das Land muss zahlen

Das UAV DACH – Mitglied DWF – eine große, internationale Anwaltskanzlei aus Köln hat uns dazu eine aktuelle Proessemitteilung geschickt mit dem ausdrücklichen Wunsch, diese auch zu veröffentlichen.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist uns in der Unbemannten Luftfahrt nicht ganz so geläufig wie die Luftfahrt Verordnung. 

Michael Falter (Managing Partner Deutschland) diskutiert darin die rechtliche Position zur angeordneten Betriebsschließung und in welchen Fällen dem so getroffenen Unternehmer ein Schadensersatz von der anordnenden Behörde grundsätzlich zusteht.

 

Juristische Diskussion zum Infektionsschutz Gesetz (IfSG)

Pressemitteilung 30.03.2020

 

Ein ganz herzliches Dankeschön an unser Mitglied DWF Germany Rechtsanwaltgesellschaft GmbH.

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